Startseite
Aargau
Baden
Weniger Lohn und tieferes Ruhegehalt: Der Badener Stadtrat schlägt vor, den Stadtammann-Lohn zu kürzen. Über das neue Reglement wird Ende August im Einwohnerrat abgestimmt.
Wie viel soll der Badener Stadtammann verdienen? Diese Frage wurde in den vergangenen Jahren wiederholt diskutiert. Die Besonderheit am bisherigen Badener Lohnreglement: Das Gehalt des Stadtammanns ist nicht abhängig vom Dienst-, sondern vom Lebensalter. Die Entschädigung steigt jährlich an. Der 57-jährige Amtsinhaber Geri Müller (Grüne/Team Baden) verdient aktuell 272'116 Franken im Jahr.
Viel zu viel, fanden bürgerliche Mitglieder des Badener Einwohnerrates vor eineinhalb Jahren. Sie forderten einen Lohndeckel. Der Stadtammann solle künftig nur noch 220'000 Franken pro Jahr verdienen. Der Vorstoss scheiterte, doch der Stadtrat stellte in Aussicht, im Hinblick auf die neue Amtsperiode eine Anpassung vorzulegen.
An einer Pressekonferenz ist das neue Reglement am Donnerstagmorgen vorgestellt worden. Erarbeitet hat es Stadtschreiber Heinz Kubli, der Stadtrat segnete es ab. Der Einwohnerrat wird am 29. August darüber abstimmen. Stimmt er zu, tritt das Reglement ab 1. Januar in Kraft.
Der Vorschlag: Künftig wird es drei mögliche Löhne geben, die von der Amtsdauer abhängen. Der jährliche, altersbedingte Lohnanstieg wird wegfallen. In seiner ersten Amtsperiode, also in den ersten vier Jahren, soll der Stadtammann jährlich 230'000 Franken verdienen. In den Amtsjahren fünf bis acht würde der Jahreslohn 237'500 Franken im Jahr betragen. Die Entschädigung ab der dritten Amtsperiode: 245'000 Franken im Jahr. Dieser Betrag ist das Lohnmaximum – nach der dritten Amtsperiode ist eine «Plafonierung" vorgesehen.
Bisher betrug der Maximallohn 277'005 Franken, der ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wurde.
Ruhegehalt wird weniger lang ausbezahlt
Angepasst wird auch das Ruhegehalt, das ausbezahlt wird, falls ein Stadtammann nicht wiedergewählt wird oder wenn ein Verbleib im Amt nicht mehr zumutbar ist. Wie bisher wird in diesem Fall die Hälfte des zuletzt bezogenen Jahresbruttolohns ausbezahlt – aufgrund der Lohnkürzung wird es maximal noch 117'500 Franken betragen. Laut neuem Reglement würde das Ruhegehalt weniger lang als bisher ausbezahlt – nach einem bis vier Dienstjahren während eines Jahres, ab dem fünften Dienstjahr während zweier Jahre. Bisher wurde die Ruhegehaltszahlung nach jeder absolvierten Amtsperiode um ein weiteres Jahr verlängert.
Ziel sei es gewesen, eine faire und möglichst einfache Neuregelung zu erarbeiten, wobei die Attraktivität des Stadtammann-Amtes erhalten bleiben soll.