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Künten will eine Liegenschaft für Flüchtlinge erwerben. Am Freitagabend entscheiden die Stimmbürger. Gemeinderat Werner Fischer erklärt über den Plan - und dass die Gemeinde über 200'000 Franken jährlich spart, wenn sie Asylsuchende unterbringt.
Werner Fischer: Ja. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden müssen wir nicht auf unsere Aufwertungsreserven zurückgreifen, um die Belastung der Erfolgsrechnung zu reduzieren. Auch haben wir keine Investitionsrückstände: 2002 wurde das Schulhaus renoviert und erweitert, 2006 die Mehrzweckhalle eingeweiht, danach in den Umbau des Gemeindehauses und in die regionale ARA investiert. In den letzten paar Jahren haben wir nur in die Strassenerneuerung zurückhaltend investiert.
Das ist richtig. Am 2. November haben wir die Bevölkerung bereits zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die Rückmeldungen waren teilweise zwar kritisch, dafür sehr konstruktiv. Seither haben sich einige Bürger gemeldet, die sich bereit erklärten, Asylsuchenden zu helfen.
Das mag vielleicht sein. Der Gemeinderat hat die Thematik aber aufgegriffen, bevor sich die Flüchtlingskrise verschärft hat. Dies, weil der Kanton die Bestimmungen, etwa die Kontingente und die Ersatzabgabe für Asylsuchende, verschärft hat und unsere langjährigen Asylanten anerkannt wurden. Im Herbst 2014 haben wir nach Möglichkeiten gesucht – und mit der Liegenschaft am Kirchweg 15 eine passende Lösung gefunden.
In der Liegenschaft können fünf Personen untergebracht werden, der Dachstock wäre noch erweiterbar. Das entspricht dem obligatorischen Kontingent, das der Kanton für Künten vorsieht.
Zudem führt der Erwerbspreis von 290 000 Franken zu keiner zusätzlichen Verschuldung, ebenso die 30 000 Franken, die vor dem Bezug investiert werden müssen.
Dass sich einzelne Bürger Sorgen machen, ist normal. Ich bin der Meinung, dass ein Haus für Asylsuchende zur Küntener Solidarität gehören soll.
Meine Erfahrung zeigt: Wir haben nie eine Gmeind auf sicher (lacht). Der Gemeinderat will das Traktandum erfolgreich durchbringen, trotzdem haben wir den nötigen Respekt davor.
Dann wären die 13 000 Franken, die wir als Anzahlung geleistet haben, in den Sand gesetzt. Und: Wir hätten keine Möglichkeit, Asylsuchende unterzubringen. Das wiederum würde dazu führen, dass wir dem Kanton eine Ersatzabgabe von rund 220 000 Franken pro Jahr zu entrichten hätten.