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Lob für Amateure, Tadel für Profis: Das Amt für Verbraucherschutz führte an der Badenfahrt Lebensmittelkontrollen durch. Jeder vierte Betrieb wurde beanstandet. Die Festbeizen der Vereine schnitten besser ab als Restaurants und Bars.
Ob Wildschwein, Matjes-Brötchen, äthiopische Spezialitäten oder Rösti: Die Essensauswahl an der Badenfahrt vergangenen August war riesig. 90 Festbeizen, 39 öffentliche Restaurants und Bars sowie 82 Verpflegungsstände standen den 1,2 Millionen Gästen zur Auswahl. Doch konnte die kulinarische Qualität mit der Quantität mithalten? An drei Abenden führte das kantonale Amt für Verbraucherschutz mit mehreren Teams Lebensmittelkontrollen in allen 211 Betrieben durch.
«Erfreulicherweise konnte im Vergleich zum Stadtfest vor fünf Jahren eine erneute Verbesserung festgestellt werden», lautet das Fazit im Jahresbericht des Verbraucherschutzes, der gestern Dienstag veröffentlicht wurde. Nur noch in 26 Prozent aller Badenfahrt-Betriebe wurden die Hygienevorschriften nicht eingehalten. Zum Vergleich: Beim Stadtfest 2012 wurden 36 Prozent aller Festbeizen, Verpflegungsstände sowie öffentlichen Restaurants und Bars beanstandet, bei der Badenfahrt 2007 lag die Quote gar über 50 Prozent.
Von den 82 Lebensmittelständen verstiessen 31 gegen die Vorschriften. Die 90 mehrheitlich von Vereinen betriebenen Festbeizen hingegen erhalten ein gutes Zeugnis: Bei der grossen Mehrheit (78) konnten die Badenfahrt-Gäste das Essen ohne Bedenken geniessen. Erstaunlich: Elf von 39 öffentlichen Restaurants- und Bars, die in die Badenfahrt eingebunden waren, wurden beanstandet. Dazu heisst es im Bericht des kantonalen Verbraucherschutzes, die Verantwortlichen der Festbeizen seien im Vorfeld der Badenfahrt über die relevanten lebensmittelrechtlichen Vorschriften informiert worden.
Diese Veranstaltungen betreffend Hygiene, Deklaration, Passivrauchschutz, Jugendschutz und Alkoholprävention hätten sich positiv auf die Qualität und die Hygiene ausgewirkt. Die Kontrollen am Fest hätten gezeigt, dass die «eigentlichen Profis» eine Schulung ebenso nötig gehabt hätten. Die Beanstandungen mussten hauptsächlich wegen fehlender beziehungsweise ungenügender Handwaschgelegenheiten (total 22), fehlender Temperaturkontrollen (21), ungenügender Deklaration (21), mangelhafter Ordnung und Sauberkeit (10) sowie zu hoher Temperaturen (9) ausgesprochen werden.
In zwei Fällen mussten die gelagerten und kühlhaltepflichtigen Lebensmittel direkt vor Ort entsorgt werden – wegen Temperaturen von über 20 Grad Celsius in Fleischprodukten. In drei Fällen wurde das fehlende Jugendschutzplakat beanstandet, in einem Fall ein Verstoss gegen die Passivrauchbestimmungen.
Erinnerungen an die Badenfahrt – die schönsten Augenblicke: