Ein junger Mann forderte von 14- und 15-jährigen Mädchen Nacktbilder und Videos mit explizitem Inhalt – nun wurde er verurteilt. Vor dem Richter rechtfertigte der damals 25-Jährige seine Tat.
Den «Kidschat» nutzte er rege, obwohl er längst kein Kind mehr war. Noch Kinder hingegen waren jene, die der damals 25-Jährige online kontaktierte. Während mehrerer Monate chattete er mit 14- und 15-jährigen Mädchen.
Auf harmlose Gespräche folgten Forderungen nach Nacktbildern und Videos. Er drängte die Mädchen, sich für ihn vor der Kamera auszuziehen, sich in eindeutigen Posen zu präsentieren und sich selbst zu befriedigen. Als sich eines seiner Opfer den Anweisungen widersetzte, drohte er, die Videos online zu stellen. Davon eingeschüchtert, schickte sie ihm weitere Videos.
Wegen mehrfachen, teilweise versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern und Nötigung musste sich Marco (Name geändert) vor dem Badener Bezirksgericht verantworten.
Weisses T-Shirt, schwarze Hosen, schwarze Turnschuhe – ein unscheinbarer Typ. Höflich und ruhig beantwortete er die Fragen von Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr.
Warum er dies getan habe, wollte sie wissen. Es sei ihm damals psychisch nicht gut gegangen, dazu seien familiäre Schwierigkeiten gekommen. «Ich habe Unterhaltung gesucht und bin dann auf diesen Seich gekommen.»
Noch immer ist der junge Mann wegen psychischer Probleme in Behandlung. Die Therapie komme gut voran, wird ihm attestiert. Auch seine Beiständin findet lobende Worte für Marco. Arbeitslos, ausgesteuert, Sozialhilfeempfänger ist er nach wie vor, der Nebenjob verschafft ihm nur ein unregelmässiges Einkommen.
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte reuig. Es tue ihm leid, was er den Mädchen angetan habe. «Ich habe einen Fehler gemacht, das war eine blöde Idee.» Die Frage von Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr, ob dies wieder vorkommen werde, verneinte er bestimmt. Er sei reifer und stabiler, habe inzwischen Abstand von solchen Chats genommen. Ein besserer Mensch sei er geworden, sagte er zweimal.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 10'800 Franken verteilt auf 360 Tagessätze zu 30 Franken. Der Verteidiger sagte, es stehe ausser Frage, dass der Angeklagte bestraft werden müsse, forderte aber eine deutlich tiefere und lediglich bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 180 Tagessätzen
à 10 Franken. Sein Mandant sei bereit, die Strafe mit gemeinnützigen Einsätzen abzuarbeiten.
Das Gericht sprach Marco in den Hauptanklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von 400 Franken und einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 10 Franken. Letzteren Betrag bezahlen muss der junge Mann aber nur dann, wenn er in der vierjährigen Probezeit wieder straffällig wird.
Sein Verschulden sei nicht mehr als leicht zu bewerten, sagte Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr. «Was vorgefallen ist, darf nicht verharmlost werden.» Dennoch erhalte er nun eine Chance, weil sie ihm eine gute Prognose stelle. «Ich glaube, Sie haben einen Schritt nach vorne gemacht.»
Davon zeigte sich auch der Angeklagte überzeugt: «Das wird nicht mehr vorkommen. Mein Leben wird nun positiver verlaufen», sagte er zum Schluss der Verhandlung.