Abstimmung Aargau
Mellingen darf nicht für Umfahrungsstrasse werben

Mellingen darf vorerst nicht mit 100000 Franken für ein Ja für die die Abstimmungsvorlage über die geplante Umfahrungsstrasse der Gemeinde werben. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) hat eine Beschwerde gutgeheissen.

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Mellingen

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Aargauer Zeitung

Das DVI untersagt Mellingen bis zum Entscheid über die Beschwerde die von der Gemeindeversammlung bewilligten 100000 Franken für eine Informationskampagne oder für den Abstimmungskampf zu verwenden.

Gegen diesen Beschluss hatt der Verein «Bye Bye Abschnitt 2 Beschwerde eingereicht. Grund: Der Punkt war an der Gemeindeversammlung nicht traktandiert. Das DVI hat dieser nun aufschiebenden Wirkung zugebilligt, wie Vereinspräsident Paul Vogler mitteilt. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres wird gemäss Vogel Ende Januar oder Anfang Februar definitiv über die Beschwerde entscheiden. Solange kann Mellingen das bewilligte Geld nicht ausgeben.

Mit der Eingabe wehrt sich der Verein «gegen einen unfairen Abstimmungskampf». Der Verein lehnt den zweiten Abschnitt der geplanten Umfahrung ab.

Souverän bewilligt 100'000 Franken

Die Gemeindeversammlung von Mellingen hatte am 24. November auf Antrag des Gemeinderates (Exekutive) beschlossen, für die kantonale Volksabstimmung über das Umfahrungsprojekt eine Informations- und Abstimmungskampagne zu starten. Die Versammlung bewilligte 100'000 Franken.

Der Grosse Rat hatte am 16. November einen Baukredit von 35,9 Millionen Franken für die Umfahrung der historischen Altstadt von Mellingen mit einer neuen Reussbrücke gesprochen. Das Parlament beschloss gleichzeitig, den Millionenkredit dem Aargauer Volk zum Entscheid vorzulegen. (rsn/sda)