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Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde wegen zweier Formfehler zurück und trat nicht auf sie ein. Ob der Hochhausstandort rechtmässig sei, wurde damit nicht geprüft.
Der Rechtsstreit um die Hochhaus-Perimeter «Merker-Hochhaus» (Krismer-Areal) und «Südhaus« (Velostation) scheint dem Ende entgegenzugehen. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde aufgrund zweier Formfehler zurück und trat materiell nicht auf sie ein. Ein Beschwerdeführer wurde aufgeführt, der in erster Instanz nicht vertreten war. Zudem lautete der Beschwerdeantrag falsch. Der Beschwerdeführerin, Stockwerkeigentümerin und Anwaltsbüro im Hochhaus Stadtturmstrasse 19, bleiben 30 Tage, um nun ans Bundesgericht zu gelangen. Wenn nicht, würden die umstrittenen Hochhaus-Perimeter rechtskräftiger Bestandteil des Zonenplans der Stadt.
Stadt und Merker Liegenschaften AG, die schon im Jahr 2012 ihre Hochhauspläne für eine vorläufige Stellungnahme der Stadt unterbreitet hatte, zeigen sich über den Beschwerdeentscheid befriedigt. Laut Bauvorsteher und Vizeammann Markus Schneider sei dieser im Sinne und Interesse der Stadt ausgefallen. «Wir werden nun die 30-tägige Frist abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden», erklärt Sibylle Hausammann-Merker, VR-Präsidentin der Merker Liegenschaften AG.
Das Verwaltungsgericht sei leider auf die Beschwerde nicht eingetreten, heisst es bei der Beschwerdeführerin. Ob der Hochhausstandort rechtmässig sei, wurde damit nicht geprüft. Einige Opponenten liessen ihre Beschwerde fallen und warten den Gestaltungsplan ab. «Sollte dieser zu wenig Rücksicht auf die Umgebung nehmen, steht auch dort der Beschwerdeweg offen», so die Beschwerdeführerin, die über einen Weiterzug noch nicht entschieden hat.
Vor neun Jahren kündete die Merker Liegenschaften AG ihre Pläne für ein Hochhaus an der Ecke Garten-/Bruggerstrasse. Das Areal tauschte die Gesellschaft mit dem Grundstück der Stanzerei ab, das die Stadt für den Bau eines Kreisels sichern wollte, den sie inzwischen aus ihren Plänen gekippt hat. Das Merker-Hochhaus war als eines der ersten Nullenergie-Hochhäuser in der Schweiz geplant. Der 17-stöckige Bau der Architekten Zulauf & Schmidlin sollte erschwinglichen Wohnraum schaffen, so auch für Senioren und studentische Wohngemeinschaften.
Die Stadt Baden revidierte im Jahr 2013 ihre Bau- und Nutzungsordnung und schuf mögliche Hochhaus-Standorte. Auf die Einwendungen trat der Stadtrat nicht ein. Der Einwohnerrat beschloss dann die revidierte Nutzungsplanung im Dezember 2013. Dagegen reichte die Stockwerkeigentümerschaft, eine Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat ein und forderte, der Beschluss sei aufzuheben, so weit er die Hochhaus-Perimeter auf dem «Krismer-Areal» und beim «Südhaus» festlege. Der Regierungsrat genehmigte die geänderte Nutzungsplanung im September 2014, stellte aber den Streitgegenstand (beide Hochhaus-Perimeter) zurück. Im März 2016 wies der Regierungsrat dann die Beschwerde ab und genehmigte auch die beiden Hochaus-Perimeter als zurückgestellten Teil des Nutzungsplans.
Die Beschwerde wurde ans Verwaltungsgericht weitergezogen, danach das Verfahren aber für Gespräche zwischen den beiden Parteien sistiert. Beschwerdeführerin und Merker Liegenschaften AG konnten sich jedoch nicht einigen. So nahm das Verwaltungsgericht nach knappem Jahr das Verfahren wieder auf und hat nun entschieden.