Testkäufe
Minderjährige kommen zu leicht an Zigaretten und Alkohol

Die Regionalpolizei Limmat Aare Reuss hat getestet und ist zu einem schockierenden Ergebnis gelangt: 70 Prozent der kontrollierten Läden verkaufen Suchtmittel an Jugendliche unter 16 Jahre.

Sibylle Egloff
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Jugendliche kommen noch immer zu einfach an Zigaretten und Alkohol, sogar wenn sie unter 16 Jahren alt sind. (Symbolbild)

Jugendliche kommen noch immer zu einfach an Zigaretten und Alkohol, sogar wenn sie unter 16 Jahren alt sind. (Symbolbild)

Keystone

Tabakwaren, Bier und Wein dürfen im Aargau nicht an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Destillierter Alkohol wie Spirituosen oder Alcopops dürfen in der ganzen Schweiz erst an Jugendliche ab 18 Jahren abgegeben werden. An diese Gesetzte halten sich in Untersiggenthal, Turgi, Gebenstorf und Würenlingen bei weitem nicht alle Tankstellenshops, Kioske und Dorfläden.

Ende Oktober führte die Regionalpolizei Limmat Aare Reuss (LAR) zusammen mit dem Blauen Kreuz Aargau/Luzern Testkäufe in den vier Gemeinden durch. Zwei junge Frauen im Alter von 15 und 16 Jahren hatten den Auftrag, bei zehn Verkaufsstellen Tabak und Alkohol zu erwerben. Pro Gemeinde wurden zwei bis drei Läden geprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Testkäuferinnen erhielten in sieben der zehn Betriebe problemlos Zigaretten, Wodka oder Bier. Keine der sieben Verkaufsstellen verlangte einen Ausweis. Über zwei Drittel der getesteten Geschäfte haben somit gegen das Gesetz verstossen. Trotz Fehlverhalten kommen sie glimpflich davon.

Keine Sanktionen

Da Testkäufe durch die Gesetzgebung als verdeckte Ermittlung gelten, darf die Polizei keine Sanktionen aussprechen. «Die Testkäufe haben präventiven Charakter und dienen als Mahnung», erklärt Andreas Gugger, Jugendpolizist der Regionalpolizei LAR, den Zweck der Stichproben. Die Verkaufsstellen sollten so darauf hingewiesen werden, dass sie ihr Personal bezüglich Tabak- und Alkoholverkauf schulen müssen und dass das Alkoholgesetz eingehalten werden müsse. Direkt nach den Tests informierte Gugger die entsprechenden Verkäufer über das positive oder negative Resultat der Überprüfung. Zusätzlich wurden die Geschäftsleitungen der fehlbaren Verkaufsstellen angeschrieben.

Aufgrund des enttäuschenden Ergebnisses behält sich die Regionalpolizei LAR vor, eine Serie an Testkäufen in den fehlbaren Betrieben durchzuführen. Wann diese stattfinden und von wem sie getätigt werden, sei laut Gugger wegen der Fusion der Regionalpolizei LAR mit der Stadtpolizei Baden per 1. Januar 2016 noch unklar. Auch der Untersiggenthaler Gemeinderat und Ressortleiter für Soziales und Gesundheit Norbert Stichert sieht Nachholbedarf. «Das Resultat zeigt, dass es vonseiten der Gemeinde nötig wäre, sich dem Thema anzunehmen und Kontrollen zu betreiben.»

Letzte Testkäufe 2011

Die letzten Testkäufe in Untersiggenthal seien 2011 im Rahmen eines Programms der Suchtprävention Aargau mit 42 beteiligten Gemeinden gemacht worden. Damals hätte es eine Serie von Testkäufen gegeben, die im Abstand von zwei bis drei Monaten erfolgt seien. «Die wiederholte Prüfung hatte eine deutliche Verbesserung gebracht. Die Geschäfte wurden sensibilisiert», sagt der Gemeinderat. In den letzten vier Jahren habe die Gemeinde die Jugendschutzbestimmungen vor allem bei Veranstaltungen konsequent angewendet. «Bei Bewilligungen von Festen haben wir auf die Bestimmungen und Sanktionen bei Verstössen hingewiesen sowie Hilfestellung beispielsweise in Form von verschiedenfarbigen Bändern für die Altersbestimmung angeboten», sagt Stichert.