Die Ausgangslage bei den Budgetabstimmungen war 2017 knifflig: Wegen des Steuerfussabtauschs zwischen Kanton und Gemeinden bedeutete ein gleichbleibender Steuerfuss faktisch eine dreiprozentige Steuerfusserhöhung. Diese hätte der Wettinger Gemeinderat so beantragen müssen.
Doch just der zentrale Nebensatz fehlte im Antrag an die Wettinger Stimmbevölkerung. Der Nebensatz sei bei der Übertragung von der Einwohnerratsvorlage in die Abstimmungsvorlage vergessen gegangen, hiess es seitens Gemeinde. Prompt musste der Kanton über eine Stimmrechtsbeschwerde befinden. Nun hat er diese abgewiesen. Das Budget ist rechtskräftig, die Gemeinde mit einem blauen Auge davongekommen.
Weil die Gemeinde das Versehen mithilfe einer Medienmitteilung relativ schnell korrigiert hat und das Budget mit satten 68,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde, ist der Entscheid des Kantons nur folgerichtig. Der ein oder andere Stimmbürger mag die Beschwerde gar für übertrieben halten. Fehler können schliesslich jedem passieren und Vorsatz will man der Gemeinde nicht unterstellen.
Dennoch: Die Geschichte erinnert den Stimmbürger daran, dass es sich lohnt, Abstimmungsunterlagen genau zu lesen (stand doch der entscheidende Nebensatz erst auf Seite sieben der Vorlage). Doch noch mehr ist die Geschichte ein Lehrstück für Verwaltung und Behörden: Ein Fehler ist schnell passiert. Ebenso schnell kann eine solche Unachtsamkeit teuer werden und für Ärger sorgen. Nur schon dem Steuerzahler zuliebe muss zweimal Kontrollieren Pflicht sein.