Fislisbach
Mord an 18-Jährigem wird ein Fall fürs Jugendgericht – dem Täter drohen vier Jahre Gefängnis

Der minderjährige Tatverdächtige, der im Juni 2016 im Wald einen Jugendlichen erschoss, sitzt in einer geschlossenen Anstalt. Nun ist klar: Ihm drohen bis zu vier Jahre Gefängnis mit Therapie. Noch dieses Jahr soll Anklage erhoben werden.

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Tötungsdelikt Fislisbach
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Im Wald von Fislisbach AG ist im Juni 2016 ein 18-jähriger Schweizer umgebracht worden. Das Bild zeigt die Spurensicherung bei der Arbeit am Mittwochmorgen.
Das Tötungsdelikt ereignete sich im Waldstück "Rüsler", beim Hagibuechplatz.
Das Waldstück gehört zu Fislisbach, einer Gemeinde mit rund 5500 Einwohnern.
Die Polizei sperrte das Gebiet um den Tatort am Dienstagabend grossräumig ab und nahm die Fahndung nach der Täterschaft auf. Noch in der Nacht wurde ein 17-jähriger Schweizer verhaftet.
Der Polizei gelang es nach wenigen Stunden, den mutmasslichen Täter, einen 17-jährigen Schweizer, zu ermitteln und ihn im Elternhaus in Fislisbach festzunehmen.
Es handelt sich um den Lernenden S.N.
Der Tatort im Fislisbacher Waldstück "Rüsler" liegt zirka 150 Meter von der Sportanlage Esp entfernt.
Der mutmassliche Täter hat die Schussabgabe gestanden. Er wie auch das Opfer sind Schweizer mit Wohnsitz in der Region. Im Bild: Autos von Ermittlern. Hinten im Waldstück sind Mitarbeiter der Spurensicherung erkennbar.
Im Bild sind Mitarbeiter der Spurensicherung erkennbar.
Der Kriminaltechnische Dienst nahm in der Nacht auf Mittwoch die Spurensicherung auf.
Die Spurensicherung war auch am Tag danach am Tatort im Einsatz.
Eine Waldstrasse in Fislisbach nahe des Tatorts.
Die Spurensicherung am Morgen nach der Tatnacht an der Arbeit am Tatort.
Die Spurensicherung am Morgen nach der Tatnacht an der Arbeit am Tatort.

Tötungsdelikt Fislisbach

Mario Fuchs

Es war eine Tat, die das Dorf erschütterte: Am 14. Juni 2016 wurde der 18-jährige Ken in einem Waldstück oberhalb von Fislisbach tot aufgefunden. Als die Polizei eintraf, war der junge Mann schon tot, erschossen mit einer einzigen Patrone. Noch am selben Abend verhaftete die Polizei einen Tatverdächtigen, den 17-jährigen S. N.* (Name der Redaktion bekannt).

Weil der mutmassliche Täter minderjährig war, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dieses sieht, anders als das Erwachsenenstrafrecht, den Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Deshalb machte Fiona Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, schon damals kaum Angaben zum Tötungsdelikt.

So ist bis heute unklar, weshalb sich die beiden Jugendlichen im Wald verabredet hatten, was für eine Tatwaffe der Schütze einsetzte, wie er an diese kam und was sein Motiv für den tödlichen Schuss ist.

Spekulationen in mehreren Medien, das Motiv könnten Geldschulden aus Drogengeschäften gewesen sein, kommentierten die Behörden nicht.

Auch heute verweist Strebel auf die Jugendstrafprozessordnung und sagt: «Über Motive und Beweggründe können wir aufgrund des Ausschlusses der Öffentlichkeit keine Auskunft erteilen.» Laut der Sprecherin der Staatsanwaltschaft ist der in das Tötungsdelikt involvierte Jugendliche nach der Untersuchungshaft in eine geschlossene Anstalt eingewiesen worden. «Die parallel verlaufende psychiatrische Begutachtung ist noch im Gange», sagt sie. Sobald das Gutachten vorliege, werde die Jugendanwaltschaft die Anklage an das zuständige Jugendgericht Baden vorbereiten. «Wir rechnen noch in diesem Jahr mit der Einreichung der Anklageschrift», kündigt Strebel an.

Auch die Verhandlung vor dem Jugendgericht gegen S. N. wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, als Höchststrafe sieht das Jugendstrafrecht vier Jahre Gefängnis mit Therapie vor.