Startseite
Aargau
Baden
Eine Mutter von zwei Kindern klagte beim Aargauer Verwaltungsgericht, um sich gegen einen Entscheid des Gebenstorfer Gemeinderats zu wehren. Dieser hält einen einmal wöchentlich zurückzulegenden Schulweg ihrer Kinder – ein rund 20-minütiger Fussweg vom Dorfteil Vogelsang zur Schulanlage Brühl – für zumutbar und will sich deshalb auch nicht an Transportkosten beteiligen. Nun hat das Verwaltungsgericht diesen Entscheid bestätigt. Es findet ebenso, dass der Weg für Erst- und Zweitklässer zumutbar sei und auch keine Kostenbeteiligung durch das Gemeinwesen nötig sei. Das schreibt die Gemeinde in ihren Gemeindenachrichten. Da das Urteil noch weitergezogen werden könnte, will sich Gemeindeammann Fabian Keller (CVP) nicht dazu äussern.
Die Sicherheit auf Gebenstorfer Schulwegen steht immer mal wieder zur Diskussion. Das liegt hauptsächlich an der Lage der Gemeinde: Gebenstorf ist ein lang gestrecktes Dorf und wird von der viel befahrenen Land- wie aber auch von der Vogelsangstrasse durchschnitten. So liegt zum Beispiel der Weg von Vorschulkindern aus dem Dorfteil Vogelsang, den sie zum Kindergarten ins Quartier Geelig gehen müssen, an der Vogelsangstrasse – einer 50er-Zone mit Schwerverkehrs-Zufahrtsstrasse.
Diese Kinder können inzwischen auf ein kostenloses Schultaxi zählen. Dies, weil sich Eltern 2016 mittels Petition und Anwalt dafür eingesetzt hatten – nachdem der damalige Gemeinderat beschlossen hatte, den Kindergarten Vogelsang zu schliessen und die dortigen Kinder in den zwei Kilometer entfernten Geelig-Kindergarten umzuplatzieren. Die Primarschulkinder jedoch, die normalerweise im Schulhaus im Dorfteil Vogelsang unterrichtet werden, müssen einmal wöchentlich für manche Fächer ins weiter entfernte Brühl-Schulhaus – der Weg bleibt dabei weiterhin Sache der Eltern.