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Fünf Jahre alt war das Mädchen, als sie auf dem Grund des Hallenbadbeckens in Lebensgefahr schwebte. Dass ihre damalige Kinderhort-Betreuerin nun freigesprochen wurde, kann Valerias Mutter nicht verstehen.
Valeria geht es gut. Nur ins Wasser geht die Zehnjährige nicht gern. «Ich habe Angst. Ich habe das Gefühl, ich könnte ertrinken», sagt sie zu Tele M1.
Vor sechs Jahren ist es passiert: Die damals fünfjährige Valeria geht mit dem Kinderhort ins Hallenbad. Schwimmen kann sie noch nicht. Für eine Übung müssen die Kinder ohne Schwimmflügeli ins Wasser.
Valeria liegt plötzlich bewusstlos am Grund des Beckens. Sie schwebt in Lebensgefahr und kommt ins Spital.
Mutter: «Man kann nicht sagen, dass sie unschuldig ist»
Anfang Woche hat das Bundesgericht die damalige Betreuerin freigesprochen. Mutter Jasmina Maric kann das nicht verstehen. «Man kann nicht sagen, dass sie unschuldig ist», sagt sie. «Weil, von alleine kann das nicht einfach so passieren.»
Der Anwalt der Betreuerin, Giuseppe Dell'Olivo argumentiert dagegen: «Wenn jemandem etwas zustösst, gibt es nicht in jedem Fall einen Schuldigen.»
Obergerichts-Urteil aufgehoben
Die Mutter kämpft schon lange für eine Verurteilung der Kinderhort-Betreuerin. Drei Jahre nach dem Vorfall hatte das Bezirksgericht Baden die Betreuerin freigesprochen. Jasmina Maric zog den Fall dann ans Aargauer Obergericht weiter. Dieses verurteilte die Betreuerin wegen schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 18'000 Franken.
Zu Unrecht, wie das Bundesgericht befand und das Urteil aufhob. Nun liegt der Ball beim Aargauer Obergericht – dieses muss den Fall noch einmal neu beurteilen. (smo)