Killwangen
Nach Bundesgerichtsurteil: Kann sich die Gemeinde die Liftanlage für die Limmattalbahn überhaupt leisten?

Bei der Liftanlage zur Limmattalbahn gab es offene Fragen zur Finanzierung. Nun bezieht der Gemeinderat klar Stellung. Vergangenen Woche hatte sich das Bundesgericht gegen eine Enteignung des Landbesitzers ausgesprochen.

Frederic Härri
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Trotz Rückschlag: Liftanlage (l.) steht vorerst nicht vor dem Aus. Visualisierung/ZVG

Trotz Rückschlag: Liftanlage (l.) steht vorerst nicht vor dem Aus. Visualisierung/ZVG

zvg

Vergangene Woche hat das Bundesverwaltungsgericht einer Beschwerde gegen den geplanten Limmattalbahn-Lift am Bahnhof Killwangen-Spreitenbach zugestimmt. Damit wurde einem benachbarten Anwohner recht gegeben, der sich gegen die Teilenteignung seines Grundstücks gewehrt hatte (AZ vom 6. 12.). Die Limmattalbahn AG muss nun ein Alternativ-Projekt ohne Lift und eines mit Lift ausarbeiten. Bei letztgenannter Variante müsste die Gemeinde Killwangen für die Kosten der Liftanlage aufkommen. Welche Alternative sich schlussendlich durchsetzen wird, hängt somit unmittelbar mit der Frage zusammen: Kann sich Killwangen die Liftanlage überhaupt leisten?

«Ja», sagt Vizeammann Walter Hubmann (parteilos), der das Projekt als Vorsteher des Ressorts öffentlicher Verkehr von Anfang an eng begleitet hat. «Wir haben den Bau der Liftanlage mit 1,5 Millionen Franken im Finanzplan budgetiert.» Bevor man mit Bauen beginnen könne, müsse jedoch ein Baukredit veranschlagt und der Gemeindeversammlung vorgelegt werden. «Wie hoch der Kreditantrag sein wird, können wir nicht sagen, da wir derzeit noch am Planen sind», sagt Hubmann. Voraussichtlich schon an der Sommergmeind 2018 stehe der Kredit aber zur Abstimmung bereit.

Planungssitzung nach Urteil

Ende letzter Woche setzte sich der Gemeinderat mit der Projektleitung der Limmattalbahn AG zusammen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Mit dabei waren auch Vertreter von Planungsbüros und des Kantons. Ergebnis: Aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts muss der Lift zwar tiefer in den Hang hinein gebaut werden. Aber: «Das Urteil hat keinen Einfluss auf den zeitlichen Ablauf des Projekts», betont Hubmann. Der Gemeinderat stehe auch weiterhin zur Liftanlage, die aufgrund von Anliegen der Bevölkerung überhaupt erst projektiert wurde. Damit widerspricht Hubmann den Aussagen des Beschwerdeführers, wonach ein Lift nicht im öffentlichen Interesse der Bewohner sei. Der Vizeammann stellt vielmehr die Notwendigkeit der Liftanlage in den Vordergrund: «Der Lift ist die einzige Lösung für einen barrierefreien Zugang vom Dorf zum Bahnhof.»