Radarfalle
Nach herber Schlappe im Blitzer-Streit: Stadtrat Baden prüft rechtliche Schritte

Die Überweisung der Motion Keller gegen Radarfallen im Kantonsparlament war für den Badener Stadtrat eine Niederlage. Aufgeben will er aber nicht.

Roman Huber
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Der Badener Stadtrat kämpft weiterhin für einen Blechpolizisten an der Gstühl-Kreuzung. (Symbolbild)

Der Badener Stadtrat kämpft weiterhin für einen Blechpolizisten an der Gstühl-Kreuzung. (Symbolbild)

Nicole Nars-Zimmer

Der Grosse Rat hat am Dienstag den von der Stadt Baden geplanten Blechpolizisten für die Gstühl-Kreuzung wohl gebodigt. Mit 83 zu 42 Stimmen wurde die Motion von Martin Keller (SVP) zur Verhinderung von Radarfallen auf Kantonsgebiet überwiesen. Somit wird es im Aargau weiterhin keine stationären Verkehrsüberwachungsanlagen geben, solange gemäss regierungsrätlicher Ausführung «nicht genügend Unfälle mit Personenschäden» passiert sind.

Für die Stadt Baden bedeutet das eine herbe Schlappe, hatte doch der Einwohnerrat die Vorlage des Stadtrats im Dezember 2016 angenommen, wenn auch knapp mit 25 Ja gegen 23 Nein. Damit wird sich an der Verkehrssituation an der besagten Kreuzung nichts ändern, und die erwarteten Nettoeinnahmen von gut 450 000 Franken jährlich kann sich der Stadtrat zweifellos ans Bein streichen.

Der Entscheid wirft vor allem eine Frage auf: Hat der Stadtrat oder das Ressort öffentliche Sicherheit die Sachlage vorgängig nicht oder ungenügend abgeklärt? Dem ist offenbar nicht so. Schon im Rahmen der Abklärungen für die Verkehrssicherheit lautete die Antwort der Kantonspolizei gemäss Stadtrat Matthias Gotter: «Für die Gewährung der Verkehrssicherheit auf den Strassen innerorts ist die entsprechende Regionalpolizei zuständig, in Baden also die Stadtpolizei», sagt Gotter gestützt auf das geltende Polizeidekret.

Stadtrat Matthias Gotter.

Stadtrat Matthias Gotter.

Zur Verfügung gestellt

Widersprüchliche Angaben

«Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die den Betrieb einer solchen Anlage verbieten würden», liess sich noch vor vier Monaten das Departement Volkswirtschaft und Inneres, das für Recht und Sicherheit sowie für das Polizeiwesen im Kanton zuständig ist, gegenüber dieser Zeitung verlauten.

Matthias Gotter kritisiert das Vorgehen beim Kanton: «Es ist insofern ernüchternd, als der Kanton das seit Monaten gestellte Freigabegesuch für die Lichtsignalanlage unbeantwortet liess und die zeitlich später eingereichte Motion priorisierte.» Die regierungsrätliche Antwort liegt dem Stadtrat noch nicht vor.

Von einer Anfrage oder einem Gesuch im Vorfeld der Debatte wisse man nichts, heisst es beim Kanton. Kantonsingenieur Rolf H. Meier: «Diese vorgängige Anfrage ist mir nicht bekannt. Im Gegenteil: Die Abteilung Tiefbau hat aus den Medien vom Vorhaben erfahren und ist dann auf die Stadt Baden zugegangen, um mehr Details zu erfahren.» Bis zu diesem Zeitpunkt sei Baden wohl davon ausgegangen, dass man niemanden fragen müsse für die Installation einer solchen Anlage an der Kantonsstrasse. Die Motion Keller ist laut Meier bereits lanciert worden, als ein Gesuch von der Stadt folgte. «Die Antwort haben wir nun von Regierung und Parlament erhalten und müssen das Gesuch entsprechend prüfen und beantworten.»

Nachdem die rechtliche Lage mit der Kantonspolizei vorgängig abgesprochen worden war, ging von der Stadt Baden ein Freigabegesuch für die Lichtsignalanlage nach dem Einwohnerratsbeschluss und Ablauf der Referendumsfrist Anfang Februar nach Aarau zum Departement Bau Verkehr und Umwelt. Die Motion Keller wurde tatsächlich bereits am 10. Januar eingereicht. Die Stadt Baden fasste sodann Mitte März nach und ersuchte um Behandlung des Freigabegesuch.

Der Stadtrat habe von den Diskussionen im Grossen Rat Kenntnis genommen, sagt der Gotter zum weiteren Vorgehen. «Aufgrund der Diskussion im Kantonsparlament mag die Einrichtung einer stationären Anlage schwieriger geworden sein, die Verkehrssicherheit ist aber unverändert ungenügend. Aus diesem Grund sind weitere, insbesondere rechtliche Schritte zu prüfen.» Auch den Kommentar des Regierungsrates zur Motion Keller nimmt der Stadtrat nicht einfach so hin: «Die Sichtweise des Regierungsrates deckt sich nicht mit der Sichtweise des Stadtrates.»

Offen ist auch die Frage, ob die Überweisung der Motion Einfluss auf die bereits bestehenden stationären Verkehrsüberwachungsanlagen in Baden, so an der Schartenstrasse und auf der Schiefen Brücke, haben könnte. Da sind sich Stadt und Kanton wenigstens einig: «Diese Verkehrsüberwachungsanlagen unterstützen die Durchsetzung des Fahrverbots auf kommunalen Strassen und stehen nicht zur Diskussion», sagt Gotter. Meier bestätigt dies: «Der Grossratsentscheid bezieht sich auf Vorhaben auf Kantonsstrassen.»