Der Gemeinderat Wettingen hat für das Siedlungsgebiet eine flächendeckende Leinenpflicht für Hunde eingeführt. Wer sich nicht daran hält, wird gebüsst und muss 100 Franken bezahlen. Die Reklamationen hatten sich in letzter Zeit gehäuft.
«Als verantwortungsvolle Hundehalterin verstehe ich den Entscheid», sagt Denise Beckert, Präsidentin vom «Hundeclub im Chütt Wettingen» (HCCW). Cornelia Caillet, Präsidentin des Hundesport Tägerhard Wettingen (HTW), hat erwartet, dass eine solche Vorschrift kommt.
Immer wieder waren bei der Gemeinde Reklamationen eingegangen, weil sich Personen durch Hunde belästigt fühlten. Schliesslich sah der Gemeinderat nur noch eine Lösung: Die Leinenpflicht für alle Hunde.
«Grundsätzlich kann eine Gemeinde eine solche Leinenpflicht selbstständig anordnen», sagt Marie-Louise Bienfait, Leiterin Hundewesen im kantonalen Veterinärdienst.
Sie gibt zudem zu bedenken, dass der Hundehalter gemäss Hundegesetz überall verpflichtet sei, sein Tier unter Kontrolle zu halten. Dies gilt auch dort, wo keine Leinenpflicht gilt. «Die Hunde müssen so gehalten werden, dass sie andere Leute weder gefährden noch belästigen.»
Eine Übersicht über Gemeinden mit genereller Leinenpflicht gibt es beim Kanton nicht. Auch wenn die Leinenpflicht im Siedlungsgebiet Wettingen gilt, besteht eine Ausnahme: «Im ausbruchsicheren Garten darf der Hund frei laufen», sagt Bienfait.
Über den gemeinderätlichen Erlass hinaus gilt an Waldrändern und im Wald die Leinenpflicht während der Trag- und Setzzeit, also der Zeit, in der die jungen Rehe zur Welt kommen. Sie dauert vom 1. April bis 31. Juli.
Hundehalter sollen Vorbild sein
Durch den Entscheid des Gemeinderates sei der Hundeclub Tägerhard nicht gefährdet, teilt Vereinspräsidentin Cornelia Caillet mit.
Der Verein betreibt beim Sportzentrum Tägi zwei Trainingsfelder, eines neben der Spielhalle und eines hinter der Eishalle. Für sie ist ganz klar: «Als Hundebesitzer muss man auf die anderen Leute Rücksicht nehmen.»
Sie versteht, dass Nicht-Hundebesitzer Angst vor Tieren haben: «Deshalb fordern wir an Kursen immer wieder, alles möglich zu unternehmen, damit der Hund niemanden belästigt.»
Für Denise Beckert vom Hundeclub im Chütt gehören Hunde im Siedlungsgebiet grundsätzlich an die Leine. «Ich habe mich schon oft aufgeregt, wenn ich mit meinen Hunden unterwegs war und mir ein freilaufender Hund entgegenkam.»
Dabei würden unter einzelnen negativen Vorfällen jeweils alle Hundehalter leiden. Deshalb so Beckert: «Alle Hundehalter haben eine Vorbildpflicht.»
Den Kommentar dazu finden Sie hier.
«Dieses Gesetz bezweckt den sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden», heisst es in Paragraf 1 des kantonalen Hundegesetzes (HuG). Bei seinem Entscheid stützt sich der Gemeinderat insbesondere auf den Absatz 3 in Paragraf 5. Dieser lautet: «Die Gemeinden können ergänzende Bestimmungen mit lokalem Bezug erlassen; sie können insbesondere Hundeverbotszonen bezeichnen und eine örtlich beschränkte Leinenpflicht vorsehen.» (DM)