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Es war wohl eine der kürzesten Gemeindeversammlung der letzten Jahrzehnte: Die ausserordentliche Versammlung zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Nach weniger als 35 Minuten genehmigten die 87 von 2813 anwesenden Stimmberechtigten das Regelwerk.
Nach zehn Jahren Planung ist es soweit: Die Stimmberechtigten von Oberrohrdorf haben an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung am Dienstagabend der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mehrheitlich zugestimmt. Dies in einer rekordverdächtig kurzen Versammlung, die weniger als 35 Minuten dauerte.
Gemeinderätin Monika Locher (CVP) zeigte sich im Anschluss zufrieden: „Die Zustimmung bestätigt, dass wir in den letzten Jahren gute Arbeit geleistet und dabei immer wieder den Draht zur Bevölkerung gesucht haben.“
Mit der Genehmigung des Regelwerks, welches die Bau- und Nutzungsordnung (BNO), den Bauzonenplan sowie den Kulturlandplan beinhaltet, gehe ein Planungsprozess zu Ende, der geprägt gewesen sei durch das Umdenken der Bevölkerung, sagte Locher. Und zwar mit dem Bewusstsein, dass der Boden nicht unbeschränkt verfügbar sei und die Natur sowie die Landschaft umfassend zu schützen seien.
„Die neue BNO bietet die Grundlage dafür, dass die Ziele der Raumentwicklung erreicht werden können“, so Locher. Sprich, dass der Boden haushälterisch zu nutzen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken sei – dies durch bessere Ausnutzung und Verdichtung der bestehenden Siedlungsflächen. „Der Gemeinderat ist sich gleichzeitig auch bewusst, was Verdichtung bedeutet“, sagte sie. „Wir wohnen künftig näher zusammen, wodurch die Konflikte eher zunehmen werden und sich das Bild der Quartiere verändern wird.“
Das sind unter anderem die Hauptmerkmale der Gesamtrevision: Es wurde eine Zentrumszone festgelegt, „damit mehr Spielraum für künftige Entwicklungen geschaffen werden kann“, erklärte die Gemeinderätin. Weiter ist festgehalten, dass keine Ein- und Auszonungen stattfinden können, jedoch in gewissen Gebieten, etwa entlang der Badenerstrasse und der Busslingerstrasse, Umzonungen zulässig sind; beispielsweise von Wohnzone 2 in Wohnzone 3. Für drei Gebiete, darunter die Areale „Bänkli-Wiese“ und „Zentrum Süd“, wurde eine Gestaltungsplanpflicht eingeführt, zudem sind dort auch Verkaufsnutzungen mit 500 bis 3000 Quadratmeter Nettoladenfläche festgelegt.
Monika Locher sagte, dem Gemeinderat sei bewusst, dass es schwierig sei, eine Planungsvorgabe auszuarbeiten, die alle zufriedenstelle. Doch: „Wir sind überzeugt, dass das Dorf mit dem Regelwerk für alle Generationen weiterhin lebenswert bleibt und sich weiterentwickeln kann.“