Bezirksgericht Baden
Nackt auf Polizisten eingeschlagen: Betrunkene wehrt sich sonderbar gegen Personenkontrolle

Samuel Knecht
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Badener Stadtpolizisten trugen die Frau zu viert in eine Einschliesszelle. (Archivbild)

Badener Stadtpolizisten trugen die Frau zu viert in eine Einschliesszelle. (Archivbild)

Chris Iseli

Das Bezirksgericht Baden lud in diesen Tagen zur Verhandlung mit einer 36-jährigen Kenianerin. Die Angeklagte habe sich einer Personenkontrolle durch die Stadtpolizei Baden verbal und tätlich widersetzt, sich dabei komplett ausgezogen und anschliessend von einer Fussgängerbrücke in die Limmat springen wollen. Das ist der Grund für die Anklage wegen Hinderung einer Amtshandlung, welche die Staatsanwaltschaft gegen Adessa (Name geändert) erhob. Zudem musste sie sich wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vor Gericht verantworten.

Der Vorfall ereignete sich an einem frühen Morgen im April des letzten Jahres. Adessa sei nach eigenen Angaben am Vorabend an einem Fest gewesen. Betrunken und unter Drogeneinfluss habe sie sich dann in den Morgenstunden nahe der Limmat aufgehalten, sagte sie: «Ich hatte auch Marihuana geraucht.» Zwei Polizisten der Stadtpolizei Baden wurden auf Adessa aufmerksam, weil sie wild herumschrie. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Mutter von drei Kindern im Alter von 13, 9 und 3 Jahren keine Ausweispapiere dabei hatte.
Adessa begann, auch körperlich gegen die Kontrolle der beiden Polizisten zu protestieren und zog sich dabei komplett aus. Darauf stieg Adessa, die beruflich als Erotikmasseuse arbeitet, auf das Geländer der Fussgängerbrücke und drohte den städtischen Beamten, sich von der Brücke in die Limmat zu stürzen.

Jedes Mal, wenn ich trinke, passiert so etwas.

(Quelle: Beschuldigte)

Adessa erschien vor Gericht mit langen, schwarzen Haaren mit Stirnfransen und trug ein grünes Oberteil und dunkle Jeans. «Jedes Mal, wenn ich trinke, passiert so etwas», wollte sich Adessa vor dem geschäftsführenden Gerichtspräsidenten Peter Rüegg erklären. «Wenn man betrunken ist, verhält man sich manchmal dumm», sagte Adessa, die bei ihren Ausführungen vor Gericht immer wieder vom Deutschen ins Englische wechselte, grundsätzlich aber recht bestimmt wirkte. Sprachliche Unterstützung erhielt die Angeklagte von einer Dolmetscherin.

Die Polizisten hätten die nackte Adessa dann unter Protesten vom Geländer entfernt und zum Polizeifahrzeug getragen, um sie auf den Posten der Stadtpolizei in Baden zu fahren, heisst es in der Anklageschrift. Auf dem Posten habe sie weiter auf die Beamten eingeschlagen. Zu viert brachten die Polizisten die aufgebrachte Adessa in die Einschliesszelle, wobei zwei von ihnen durch Adessa jeweils am Unterarm blutig gekratzt wurden. Sie bedaure das Geschehene, auch wenn sie nicht mehr alles wusste: «Ich erinnere mich nicht, mein Verhalten war aber falsch, weshalb ich mich noch bei den Polizisten entschuldigte».

Richter Rüegg verurteilte Adessa zu zwei Monaten Freiheitsstrafe sowie 2000 Franken bedingt bei vier Jahren Probezeit. Sie muss jedoch eine frühere Tat verbüssen. 2016 verurteilte sie das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland zu einer Geldstrafe von 1200 Franken, weil sie Unruhe stiftete. Weiter verlängerte Rüegg die Probezeit eines Urteils der Staatsanwaltschaft Graubünden aus dem Jahr 2017 um zwei Jahre. Adessa nahm das Urteil gefasst auf.