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Müssen Hausbesitzer mitbezahlen, wenn eine Strasse erneuert wird, die an ihre Liegenschaft grenzt? Die Debatte, die im Sommer 2017 in Gebenstorf startete, geht in die nächste Runde.
Eine Privatperson hat beim kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Gebenstorfer Gemeinderat eingereicht. Die Beschwerde richtet sich «gegen das Tun und Lassen der Gemeinderäte in Bausachen», heisst es in einer Mitteilung der Gemeindekanzlei vom Dienstag. Bei der Sanierung der Stalden- sowie der Sandstrasse habe es der Gemeinderat versäumt, einen Beitragsplan für die Anstösser zu erstellen. Die Beschwerde verlangt sinngemäss, dass dies nachgeholt und die Anwohner der Strassen zur Kasse gebeten werden.
Die Debatte startete im Sommer 2017, als die Gemeindeversammlung grünes Licht für die Erneuerung und Änderung der beiden Strassen gab – wobei sämtliche Kosten von der öffentlichen Hand übernommen werden. Der Gebenstorfer Martin Anner reichte daraufhin eine Verwaltungsbeschwerde wegen unsachgemässer Anwendung des Reglements über die Finanzierung der Erschliessungsanlagen ein. An der Wambisterstrasse, an der er wohne, würden 70 Prozent der Sanierungs- und Änderungskosten auf die Anstösser abgewälzt. Bei der Stalden- und Sandstrasse hingegen mache die Gemeinde ungerechtfertigte Geschenke an die Grundeigentümer. Die Rechtsgleichheit sei nicht gewährleistet. Und Gebenstorf brauche für die anstehenden Investitionen gesunde Finanzen. Auf die Verwaltungsbeschwerde ging die Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres zwar nicht ein; nun folgt eine Aufsichtsbeschwerde. Martin Anner war gestern telefonisch nicht erreichbar für die Frage, ob er auch deren Urheber sei.
Der Gemeinderat räumte letzten Herbst ein, es gebe bei der Auslegung des Reglements Ermessenspielraum. Diesen Februar fällte er diesbezüglich zwei Grundsatzentscheide, wie Gemeindeschreiber Stefan Gloor gestern bestätigte. Erstens werden rückwirkend keine Beitragsplanverfahren für von der Gemeindeversammlung bewilligte Sanierungsprojekte durchgeführt. Und zweitens wird der Gemeinderat auch in Zukunft von Fall zu Fall entscheiden, ob sich Anwohner bei Strassensanierungen finanziell beteiligen müssen. «Der Entscheid hängt jeweils davon ab, ob das Grundstück durch die Strassenerneuerung einen nutzenorientierten Wertzuwachs beziehungsweise einen wirtschaftlichen Sondervorteil zur Folge hat», sagt Gloor.