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Sunrise, Swisscom und Salt behaupten, die neue Ennetbadener Bau- und Nutzungsordnung erschwere den Bau von Handyantennen.
Die neue Ennetbadener Bau- und Nutzungsordnung wurde im Herbst von der Gemeindeversammlung bewilligt, wobei das kontrovers diskutierte Verbot von Terrassenhäusern nicht zustande kam.
Ende Februar gab nun auch der Regierungsrat grünes Licht für die neue BNO – mit Ausnahme allerdings des neuen Paragrafen 46, der bisher für keinerlei Diskussionen sorgte und nun überraschend eine Beschwerde nach sich gezogen hat.
Der Paragraf besagt, dass der Gemeinderat Bauvorhaben für Mobilfunkanlagen gestützt auf das «Antennenkonzept» aus dem Jahr 2010 beurteile. Die drei Mobilfunkanbieter Swisscom, Salt und Sunrise fordern in einer gemeinsamen Beschwerde die Streichung des Paragrafen.
Die neue BNO-Bestimmung erschwere die Errichtung von Mobilfunkanlagen, teilt die Swisscom stellvertretend für die Beschwerdeführer mit. «Der Paragraf 46 der neuen Bau- und Nutzungsordnung erklärt ein vormals rein behördeninternes, vom Gemeinderat erlassenes Antennenkonzept für rechtsverbindlich.»
Dieses Konzept enthalte stark einschränkende Bestimmungen für die Erstellung von Mobilfunkanlagen. «Wir sind der Ansicht, dass der Artikel gegen höherrangiges Recht verstösst, insbesondere gegen die Bundesverfassung, das Raumplanungsgesetz und das Fernmeldegesetz.» Keine Angaben machen die Beschwerdeführer zu den konkreten Bestimmungen, die den Bau von Handyantennen aus ihrer Sicht einschränken.
Der Ennetbadener Gemeinderat kann die Beschwerde nicht nachvollziehen. Paragraf 46 habe betreffend der Bewilligung von Mobilfunkanlagen keine Änderungen im Vergleich zu früher zur Folge, sagt Gemeindeschreiber Anton Laube.
«Die Bestimmung betrifft ausschliesslich Mobilfunkanlagen auf dem Boden der Einwohnergemeinde, über den wir verfügen können, wie wir wollen, unabhängig von den Bedürfnissen der Mobilfunkanbieter.» Nicht geregelt werde im Paragrafen 46 die Errichtung von Handyantennen auf Privatgebiet.
Aktuell stehen in Ennetbaden zwei Handyantenne: beim Sportplatz Bachteli und im Gebiet Rütenen.