Baden
Neue Gebäude-Kategorie: Stadt Baden will 37-Meter-Bauten erlauben

In Baden soll eine neue Art von Gebäuden errichtet werden dürfen. Bisher sind nur Regelbauten oder Hochhäuser erlaubt. Neu sollen «höhere Bauten» dazukommen, die bis zu 37 Meter hoch sein dürfen.

Pirmin Kramer
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Blick über Baden: Die Stadt will höhere Bauten erlauben. (Archiv)

Blick über Baden: Die Stadt will höhere Bauten erlauben. (Archiv)

MRU

Die Gebäude, die derzeit in der Stadt Baden stehen, können vereinfacht in zwei Kategorien unterteilt werden: Entweder handelt es sich um Häuser mit einer maximalen Gesamthöhe von 26 bis 27 Metern – oder aber um Hochhäuser, die je nach Standort maximal 55 Meter oder 70 Meter hoch sind. Nun will die Stadt eine dritte Kategorie von Gebäuden erlauben: Sie werden «höhere Bauten» genannt und dürfen maximal 37 Meter hoch sein. Eine entsprechende Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung ist in den vergangenen Monaten ausgearbeitet worden, am Montag startet das Mitwirkungsverfahren, in dem Bemerkungen und Vorschläge zur Teilrevision gemacht werden können.

«Verschiedene aktuelle Planungen in der Innenstadt zeigen, dass mit höheren Bauten in bestimmten Gebieten städtebaulich bessere Lösungen möglich wären, als dies derzeit der Fall ist», erklärt Daniela Nay, die Projektleiterin der BNO-Teilrevision. «Höhere Bauten ermöglichen das Bauvolumen auf einer Parzelle so zu verteilen, dass einerseits städtebaulich hochwertige Lösungen ermöglicht werden, andererseits auch qualitätsvolle Grün- und Freiräume geschaffen werden können». Eine weitere Verdichtung in der Innenstadt, die Mehrverkehr mit sich bringe, sei nicht mehr möglich, erklärt Nay. Zu diesem Ergebnis kamen Gutachter, welche die Verkehrssituation prüften.

Diverse Anforderungen

Im letzten Dezember erst hatte der Einwohnerrat eine BNO-Teilrevision abgesegnet. Diese beinhaltet unter anderem die Festlegung von neuen Zonen, in denen Hochhäuser gebaut werden dürfen sowie die Abschaffung des grossen Grenzabstands in der Kern- und Zentrumszone. Diesen Instrumenten zur inneren Verdichtung wurde mittels Einführung von Grünflächenziffern und Ensembleschutzzonen in den geeigneten Gebieten Gegensteuer gegeben.

Die höheren Bauten im Haselfeld müssen diverse Anforderungen erfüllen – hierfür soll in der BNO ein neuer Paragraf geschaffen werden. «Für die Realisierung einer höheren Baute ist ein Gestaltungsplanverfahren durchzuführen, das sicherstellt, dass sie städtebaulich und verkehrstechnisch geeignet ist. Insbesondere ist ein Mobilitätskonzept zu erstellen, das die Verkehrskapazitäten und Parkfelderanzahl analysiert», heisst es wörtlich. Weitere Voraussetzungen: Die höheren Bauten dürfen nicht höher als 37 Meter sein und müssen auf die Nachbarschaft Rücksicht nehmen, «namentlich Schattenwurf». Ausserdem werden erhöhte Anforderungen an die Architektur und die Volumenverteilung auf einer Parzelle gestellt – in der Regel müssten hier Architekturwettbewerbe durchgeführt werden. Weiter werden ein Aussenraumkonzept mit Gestaltungselementen und ökologischen Aspekten verlangt.

Das Mitwirkungsverfahren dauert noch bis 16. September. Im Idealfall soll die Teilrevision der BNO vom Einwohnerrat bereits im Frühling 2015 verabschiedet werden, sagt Nay.