Wettingen
Neue Verkehrsplanung: Jeder kann noch mitreden

Der Gesamtplan für den Verkehr der Zukunft liegt im Rathaus auf. Fussgänger und Velofahrer sollen mehr Bedeutung erhalten, die Schartenstrasse soll nicht zu einer Durchgangsachse werden – die Mitwirkung der Bevölkerung ist gefragt.

Dieter Minder
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Landstrasse bleibt Hauptverkehrsader und Einkaufsmeile.

Landstrasse bleibt Hauptverkehrsader und Einkaufsmeile.

Annika Buetschi / AZ

Auf welchen Wegen sollen sich die Menschen in Zukunft durch Wettingen bewegen? Auf diese Frage soll der kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) Antworten geben.

«Der kommunale Gesamtplan Verkehr ist behördenverbindlich», sagt der für den Verkehr zuständige Gemeinderat Markus Maibach. Damit weist er auf einen wichtigen Punkt hin: Bei allen künftigen Planungen und Realisationen haben sich der Gemeinderat und die Verwaltung an die Vorgaben im KGV zu halten. «Hier sind die Ziele und die strategischen Elemente der kommunalen Verkehrspolitik formuliert», ergänzt Maibach.

Dabei will der Gemeinderat auch den übergeordneten Planungsbehörden auf die Finger schauen. «Wir wollen verhindern, dass beispielsweise die Schartenstrasse zu einer Durchgangsachse erhoben wird.» Fussgänger und Velofahrer bekommen künftig mehr Bedeutung zugesprochen. Hier sind es unter anderem Lücken in den bestehenden Wegnetzen, die geschlossen werden sollen. «Wir möchten der Gemeinde Wegrechte auf grossen Arealen sichern, sodass dort freie direkte Fusswege entstehen», sagt Gemeindeammann Markus Dieth.

Verknüpft mit anderen Plänen

«Wir haben für den KGV die Themen Siedlung und Verkehr gemeinsam bearbeitet», sagt Urs Heimgartner, Leiter Bau- und Planung der Gemeinde. Er verweist dabei auf den Masterplan für die Landstrasse. Deren Bedeutung als Einkaufszentrum soll gestärkt werden, was sich im KGV für alle Verkehrsarten niederschlägt. Ebenso fliessen die Anliegen des KGV in den Gestaltungsplan Bahnhof (BT vom 9. Juni) ein. Hier sollen der öffentliche Verkehr und der Veloverkehr im Fokus stehen.

Meinung ist gefragt

Zur Zeit läuft das öffentliche Mitwirkungsverfahren. Im 5. Stock des Rathauses kann das Planwerk eingesehen werden. Zudem kann es von der Website der Gemeinde heruntergeladen werden. Alle Interessierten können sich während der bis zum 10. Juli dauernden Auflagefrist auf einem speziellen Mitwirkungsformular zum Planwerk äussern. Diese Eingaben werden bei der Bereinigung des KGV berücksichtigt.