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Der Kanton Aargau hat die massive Steuersenkung von Neuenhof genehmigt, aber nur mit strengen Auflagen. Demnach muss die Gemeinde alle drei Monate einen Bericht nach Aarau schicken. Der Gemeinderat ist nicht mit allen Massnahmen einverstanden.
Die Strategie «Vorwärts» der Gemeinde Neuenhof könnte schon bald wieder zurückgezogen werden. Hans Peter Fricker vom Departement Volkswirtschaft und Inneres zumindest kann es sich kaum vorstellen, dass Neuenhof den tiefen Steuerfuss von 98 Prozent halten kann. «Wir sehen nicht, wie die Liquidität auf andere Weise, als mit einer Steuerfusserhöhung sichergestellt werden kann.»
Rückblick: Am 20. Dezember hat die Gemeindeversammlung eine Senkung des Steuerfusses von 115 auf 98 Prozent gutgeheissen. Damit wies die Gemeinde ein Defizit von rund zwei Millionen aus, das aber durch Eigenkapital gedeckt ist. Die Strategie «Vorwärts» sieht zudem eine neue Bauordnung vor. Damit sollen gute Steuerzahler nach Neuenhof gelockt werden.
Budget wegen Eigenkapital genehmigt
Es ist kein Geheimnis, dass der Kanton keine Freude an der Strategie von Neunhof hat. Trotzdem wurde das Budget 2011 jetzt genehmigt, aber nur mit strengen Auflagen. «Wegen der Deckung des Defizits durch das Eigenkapital mussten wir das Budget genehmigen», sagt Hans Peter Fricker. Jetzt müsse die finanzielle Entwicklung von Neuenhof aber längerfristig angeschaut werden. «Es geht nicht, dass die Gemeinde plötzlich vor dem Nichts steht.»
Die Auflagen sehen vor, dass Neuenhof alle drei Monate eine Liquiditätsplanung vorlegen muss. Diese muss auch eine Liquiditätsplanung von mindestens drei Jahren umfassen. Damit will der Kanton sehen, wie die Gemeinde sicherstellen will, dass die laufenden Rechnungen und die Investitionen gedeckt sind.
Ebenfalls quartalsweise muss die Gemeinde dem Kanton über die Entwicklung von Aufwand und Ertrag Rechenschaft ablegen. Zudem soll Neuenhof das Budget für 2012 bis zum 20. August dem Kanton zur Vorprüfung vorlegen. Das Budget muss auch eine Investitions- und Finanzplanung bis 2019 enthalten. Die Gemeinde muss so nachweisen, dass ihre Ausgaben bis dann gedeckt sind.
Neuenhof nicht einverstanden
Der Gemeinderat Neuenhof sei, abgesehen von der Vorprüfung des Budgets und der Vorlage der Finanzplanung bis 2019, einverstanden mit den Auflagen, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Jetzt hat die Gemeinde 30 Tage Zeit, um Beschwerde gegen die Verfügung beim Regierungsrat einzureichen. «Bislang haben wir noch keine dementsprechende Signale erhalten», sagt Fricker.
Geht es um die langfristige Planung argumentiert die Gemeinde immer wieder mit einer Fusion mit Baden und mit dem Verkauf der Gemeindewerke. «Das müssen wir dann im August prüfen», so Fricker. Allerdings müsse der Kanton auch schauen, wie es bei einer Eigenständigkeit von Neuenhof weitergehen könne. (dno)