Beschwerde abgewiesen
Neuenhofer Gemeinderat: «Wollen uns nicht die Hände binden lassen»

Der Kanton hatte das Budget der Gemeinde zu Recht nur unter strengen Auflagen genehmigt. Zu diesem Schluss kommt nun der Regierungsrat und weist eine Beschwerde Neuenhofs ab. In der Gemeinde wird analysiert, ob die Sache weitergezogen wird.

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Neuenhof will gute Steuerzahler anziehen.

Neuenhof will gute Steuerzahler anziehen.

Damit kommt die Strategie «Vorwärts» nicht vom Fleck. Diese hatte die Gemeinde nach der abgelehnten Fusion mit Baden beschlossen, um neue und vermögende Steuerzahler anzulocken.

Massive Neuverschuldung

Die Gemeindeversammlung bewilligte dazu Ende 2010 eine Steuersenkung von 115 auf 98 Prozent. Damit erhöhte sich das budgetierte Defizit für das Jahr 2011 auf drei Millionen Franken, das aber durch Eigenkapital gedeckt ist.

In den kommenden fünf Jahren steht Neuenhof zudem eine weitere Verschuldung ins Haus: Die prognostizierte Nettoschuld würde im Jahr 2016 über 50 Millionen Franken betragen. Zum Vergleich: 2009 betrug diese 9 Millionen Franken.

Neuenhof muss den Kanton überzeugen

Beim Kanton stiess diese Strategie auf Skepsis: Im März äusserte Hans Peter Fricker vom Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) grosse Bedenken, dass Neuenhof den tiefen Steuerfuss von 98 Prozent halten kann. «Wir sehen nicht, wie die Liquidität auf andere Weise, als mit einer Steuerfusserhöhung sichergestellt werden kann», sagte Fricker damals der az.

Das Budget 2011 wurde dennoch genehmigt, aber nur mit strengen Auflagen. «Wegen der Deckung des Defizits durch das Eigenkapital mussten wir das Budget genehmigen», erklärte Fricker. Jetzt müsse die finanzielle Entwicklung von Neuenhof aber längerfristig angeschaut werden. «Es geht nicht, dass die Gemeinde plötzlich vor dem Nichts steht.»

Die Auflagen sehen vor, dass Neuenhof alle drei Monate eine Liquiditätsplanung vorlegen muss. Diese muss auch eine Liquiditätsplanung von mindestens drei Jahren umfassen. Damit will der Kanton sehen, wie die Gemeinde sicherstellen will, dass die laufenden Rechnungen und die Investitionen gedeckt sind.

Auflagen seien «gerechtfertig»

Die Gemeinde Neuenhof legte gegen diese Auflagen Beschwerde ein, die nun vom Regierungsrat abgewiesen wurde. «Die Gemeinden sind gemäss Kantonsverfassung verpflichtet, einen – zumindest auf Dauer – ausgeglichenen Voranschlag aufzustellen», begründet der Regierungsrat seinen Entscheid.

Die verfügten Auflagen seien daher gerechtfertigt, verhältnismässig und notwendig. Wenn Neuenhof nicht beweisen könne, dass sie bis 2019 eine ausgeglichene Rechnung erreicht, müsse die Gemeinde mit der Ablehnung des Budgets 2012 sowie weiteren Massnahmen zur Herstellung ihrer Zahlungsfähigkeit rechnen, heisst es weiter. Die Strategie «Vorwärts» sei allenfalls abzuändern oder abzulösen.

Das Budget 2011 ist infolge der Beschwerde noch nicht rechtskräftig. Neuenhof darf somit nur die zwingend notwendigen Ausgaben tätigen.

«Regierungsrat ist in dieser Angelegenheit Partei»

«Weil der Regierungsrat in dieser Angelegenheit Partei ist, war klar, dass er unsere Beschwerde ablehnen musste», sagt Dani Schibli. Der Gemeinderat vertritt in dieser Sache den Gemeindeammann Walter Benz, der derzeit in den Ferien ist. «Wir nehmen das sportlich und werden entsprechend die nächste Etappe in Angriff nehmen. Zuerst werden wir diesen Beschluss mit unserem Rechtsvertreter analysieren, bevor wir weitere Schritte einleiten.»

Beim regierungsrätlichen Entscheid werde nicht erwähnt, dass das Eigenkapital der Gemeinde bis 2013 ausreichen werde, so Schibli. «Darum sieht es tendenziell aus, dass wir die Sache weiterziehen müssen, wollen wir uns mit dem Budget 2012 nicht die Hände binden lassen.» Die Gemeinde Neuenhof hat jetzt 30 Tage Zeit, um einen allfälligen Weiterzug ans Verwaltungsgericht zu beschliessen. (pi/-rr-/dno)