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Der Badener Stadtammann Geri Müller hat den rechtlichen Sitz seiner Künstleragentur verlegt – ausgerechnet ins Stadthaus. Müller sagt, dabei sei ein Fehler unterlaufen.
Geri Müller hat das Domizil seiner Firma Gibellina-Arts AG im Mai 2015 an die Rathausgasse 1 verlegt. Das Besondere daran: Es handelt sich um eine Firma von Stadtpräsident Geri Müller – und um die Adresse des Badener Stadthauses. Öffentlich geworden ist dies mit einer Anfrage, die Serge Demuth, Präsident der SVP Baden und Grossrat, am Montag beim Einwohnerrat eingereicht hat.
Demuth listet mehrere Fragen an die Adresse des Stadtrats auf, etwa: «Ist die Gibellina-Arts AG aufgrund ihres Rechtstitels berechtigt, über Räumlichkeiten an der Rathausgasse 1 zu verfügen?» Oder: «Können auch andere Einwohner, Firmen oder Politiker ihren Geschäftssitz an die Rathausgasse 1 verlegen? Falls nein, weshalb nicht?»
Für Geri Müller bedeutet dies neuen Ärger. Im August 2014 war er wegen der Nackt-Selfie-Affäre respektive intimen, im Stadthaus aufgenommenen Fotos landesweit in die Schlagzeilen geraten. Gegenüber 20 Minuten bestätigt der Badener Stadtammann, dass der rechtliche Firmensitz an die Adresse des Stadthauses verlegt worden ist. Allerdings sei dies ein Fehler gewesen. «Die Domiziladresse wurde mit der Postadresse verwechselt», erklärt Müller. Er habe den Fehler gemeldet und veranlasst, die Adresse zu ändern. Gegenüber dem «Blick» bekräftigt er: «Die Gibellina-Arts AG belegt selbstverständlich keine Räume im Stadthaus.» Wie es zum Fehler kommen konnte, kann er nicht nachvollziehen: «Da war wohl ein Praktikant am Werk», sagt er.
Bis im Mai 2015 war der Sitz der 1995 gegründeten Firma an der Bahnhofstrasse in Baden. Die Firma ist laut Handelsregistereintrag in der Betreuung und im Management von Künstlern tätig, weiter beim Vertrieb und Handel von Tonträgern, bei der Organisation von Veranstaltungen, Promotion und Tourbooking. Das Aktienkapital beläuft sich auf 100'000 Franken.
Müller sagt gegenüber 20 Minuten, er habe bei der Firma nicht mehr mitgearbeitet. Und dass sie nur noch wegen des Lizenzwesens und für allfällige Bestellungen weiterexistiert habe. Der Stadtammann hält zudem fest: «Aber von der Adresse des Stadthauses aus wurden nie irgendwelche rechtlichen Handlungen im Namen dieser Firma vorgenommen.»
Der Vorgang ist trotzdem nicht unproblematisch. Laut 20 Minuten glaube man bei der Gemeindeabteilung des Kantons Aargau, der rechtlichen Kontrollinstanz der Gemeinden, nicht, dass die Adressänderung möglich sei, ohne dass der Liegenschaftseigentümer seine Zustimmung gebe.
Martin Süess, Jurist bei der Gemeindeabteilung, sagt: «Mitspielen tut zudem sicher die Frage, ob der Firmensitz im Stadthaus mit dem Inhaber als Kulturförderer der Stadt Baden nicht auch einen täuschenden Charakter aufweisen könnte.»
Badens Stadtschreiber Marco Sandmeier will sich nicht zum Sachverhalt äussern und sagt: «Es ist dazu ein Vorstoss bei der Stadt Baden eingegangen – und dieser wird bearbeitet. Es ist zu früh, um dazu Stellung zu nehmen.» (pz)