Ehrendingen
Noch fährt der sture Landwirt weiter Traktor

Das Bundesgericht hat beschlossen: Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge des «chronischen Verkehrssünders» Peter Frauchiger werden eingezogen. Der Bauer zeigt sich vom Urteil aber wenig beeindruckt.

Silvan Hartmann
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Peter Frauchiger fährt noch heute Traktor auf dem Feld – bis seine Fahrzeuge eingezogen werden.

Peter Frauchiger fährt noch heute Traktor auf dem Feld – bis seine Fahrzeuge eingezogen werden.

Silvan Hartmann

Landwirt Peter Frauchiger versteht die Welt nicht mehr. Seit über 30 Jahren arbeitet er als Landwirt, «tut Gutes für die Schweizer Landwirtschaft», wie er selbst sagt. Nun muss er seine Traktoren abgeben, weil er mehrmals - und teilweise betrunken - ohne Führerausweis fuhr.

«Für mich ist das eine Bagatelle», sagt er. Das Bundesgericht sieht es anders: Wer trotz Führerausweisentzug immer wieder ein Fahrzeug lenkt, muss künftig damit rechnen, dass sein Fahrzeug eingezogen wird.

Dienstagnachmittag auf einem Bauernfeld auf der Baldinger Höhe: Landwirt Peter Frauchiger dreht mit seinem Traktor unbehelligt seine Runden, presst Heuballen für einen Bauernkollegen - und dies, obwohl es ihm untersagt wäre.

Acht Mal ohne Ausweis erwischt

Denn der Grundsatzentscheid des Bundesgerichts basiert auf Vergehen des Landwirts. Im Januar 2009 fährt Frauchiger in Boniswil mit dem Traktor auf schneebedeckter Strasse. Plötzlich kommt er von der Strasse ab, reisst einen Zaun um und prallt in einen Schopf. Ermittlungen hatten damals ergeben, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls 2,3 Promille intus hatte und keinen Ausweis besass.

Frauchiger war nach seinem Vergehen nicht belehrbar und wird immer wieder ohne Ausweis erwischt - insgesamt acht Mal, drei Mal davon mit überhöhtem Alkoholwert.

Dass er einen mittelschweren Verkehrsunfall mit beträchtlichem Sachschaden baute und mehrmals ohne Ausweis in die Polizeifalle tappte, findet er nicht weiter schlimm. «Denken Sie, ich bin der Einzige, der solche Sachen macht? Die Polizisten lauerten nur noch auf mich. Sie warteten regelrecht darauf, bis ich in Kontrollen geriet», sagt er.

Zu 10 Monaten Haft verurteilt

Frauchiger wurde als «chronischer Verkehrssünder» im April 2010 vom Bezirksgericht Lenzburg zu 10 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Er zog das Urteil weiter. Abgesessen hat er die Strafe noch nicht. Der bevorstehenden Zeit sieht er gelassen entgegen: «Das Altersheim kann ich ohnehin nicht bezahlen, da kommt das Gefängnis billiger», so der 73-Jährige.

Trotzdem ist er enttäuscht. «Jahrelang habe ich mir etwas aufgebaut. Jetzt nimmt man mir alles weg. Das ist lächerlich.»

Das Urteil des Bundesgerichts will Frauchiger nun mit seinem Anwalt genauer ansehen. Dann will er seine Traktoren verkaufen, bevor die Justiz aufkreuzt. Sollte dies der Fall sein, «arbeite ich keinen Streich mehr.»