Wettingen
Nur noch fünf statt sieben Mitglieder: Schulpflege soll gestutzt werden

Wettingen Ab 2018 soll die Schulpflege aus 5 statt 7Mitgliedern bestehen. Dazu braucht es die Zustimmungvon Einwohnerrat und Volk.

Sabina Galbiati
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"Fünf Mitglieder können das Stimmvolk mit Blick auf Parteizugehörigkeit besser repräsentieren als drei", sagt Schulpflegepräsident Thomas Sigrist.

"Fünf Mitglieder können das Stimmvolk mit Blick auf Parteizugehörigkeit besser repräsentieren als drei", sagt Schulpflegepräsident Thomas Sigrist.

Sabina Galbiati

Seit 2014 hat die Schule Wettingen eine eigene Geschäftsleitung mit Sekretariat. Für die sieben Mitglieder der Schulpflege bedeutet dies eine geringere Arbeitslast mit weniger Sitzungen und Geschäften, die sie behandeln müssen. Nun soll die Behörde auf die neue Amtsperiode 2018/2021 von sieben auf fünf Mitglieder reduziert werden. Der Antrag, den der Gemeinderat dem Einwohnerrat an der ersten Einwohnerratssitzung dieses Jahres, am 16. März, unterbreiten wird, geht auf einen Vorstoss der FDP zurück. Diesen hatte der Einwohnerrat im September 2016 überwiesen.

Schulpflege wie auch Gemeinderat sprechen sich für die Reduktion auf fünf Mitglieder aus. Ebenfalls wurde geprüft, die Mitgliederzahl auf das gesetzlich mögliche Minimum von drei zu reduzieren. Doch Schulpflege und Gemeinderat wollen von einer derartigen Reduktion absehen. Dies, weil unter anderem kurzfristige Entscheide bei Beschwerde- und Disziplinarverfahren einen Mehrheitsbeschluss der Schulpflege erfordern, was bei drei von fünf Mitgliedern immer noch möglich wäre; bei Abwesenheit eines von drei Mitgliedern jedoch nicht mehr. «Zudem legitimiert das Stimmvolk die Schulpflege durch seine Wahl der Mitglieder und sollte bei der Bevölkerung breit abgestützt sein», sagt Schulpflegepräsident Thomas Sigrist (parteilos).

«Fünf Mitglieder können das Stimmvolk mit Blick auf Parteizugehörigkeit besser repräsentieren als drei.» Zudem gebe es zahlreiche Entscheide und Aufsichtsaufgaben, die nicht an die Schulleitung oder Geschäftsleitung delegiert werden könnten, sagt Sigrist. «Auch müsste bei lediglich drei Mitgliedern jedes von ihnen ein Pensum von bis zu 25 Prozent übernehmen, das Präsidium wäre sicher bei 35 Prozent. Kommt hin zu, dass die Mitglieder zeitlich so flexibel sein müssten, dass das Milizamt nur noch schwer mit dem Job vereinbar wäre.»

Beschränkte Amtszeit geht nicht

Des Weiteren schlug die FDP in ihrem Vorstoss vor, das Vizepräsidium abzuschaffen sowie die Amtsdauer der Mitglieder auf drei Amtsperioden zu beschränken, wobei ein Mitglied, welches neu das Präsidium übernimmt, nochmals weitere zwei Amtszeiten wählbar wäre.

Tatsächlich ist laut Schulgesetz das Vizepräsidium nicht zwingend, allerdings muss die Stellvertretung des Präsidiums nach innen und aussen festgelegt sein. Zudem kann die Aufhebung des Vizepräsidiums nicht gegen den Willen der Schulpflege durchgesetzt werden. Sigrist stellt klar: «Wir wollen am Vizepräsidium festhalten – auch zur Entlastung des Präsidiums.»

Was die Amtszeitbeschränkung betrifft, so sieht das kantonale Recht keine Beschränkung für kommunale Behörden vor. «Die Einführung einer Amtszeitbeschränkung wäre deshalb rechtswidrig», erklärt der zuständige Gemeinderat Philippe Rey (parteilos).

Stimmt der Einwohnerrat einer Reduktion zu, werden auch die Stimmbürger am 21. Mai über eine mögliche Reduktion abstimmen. Lehnt der Einwohnerrat die Vorlage ab, steht es der Bevölkerung offen, das fakultative Referendum zu ergreifen.

30 Prozent Kosten sparen

«Ein Vergleich mit anderen Aargauergemeinden zeigt, dass die Schulpflege Wettingen heute schon zu den günstigsten zählt», sagt Rey. So kostet sie pro Schüler 40.25 Franken im Jahr, in Baden dagegen 54.55 Franken (vgl. Tabelle). Doch es gibt noch Sparpotenzial: Nebst der Reduktion der Mitglieder soll die Pauschalentschädigung der Schulpflege von insgesamt 95 000 auf 70 000 Franken gesenkt werden.

Zwei Mitglieder weniger machen jährlich 20 000 Franken aus. Weitere 5000 Franken liessen sich beim Vizepräsidium sparen, indem das Amt neu lediglich noch mit 10 000 Franken – also gleich viel wie die Entschädigung für die Mitglieder – abgegolten wird. Im Gegensatz zu heute wären die ordentlichen Sitzungen der Schulpflege in der jährlichen Entschädigung inbegriffen. Damit sollen weitere 10 000 Franken gespart werden. Die Entlöhnung des Präsidiums bliebe bei 30 000 Franken.

Mit der Anpassung des Reglements über die Entschädigung der Schulpflege reagiert der Gemeinderat auf einen weiteren Vorstoss seitens SVP. Dieser verlangt, dass die Entschädigung der Schulpflege um 30 Prozent reduziert wird, und zwar spätestens auf die neue Amtsperiode 2018. Allerdings spricht sich die Schulpflege gegen die Kürzung der jährlichen Besoldung des Vizepräsidiums aus. «Der Posten des Vizepräsidenten bringt mehr Verantwortung und zusätzlichen Aufwand mit sich, was auch die zusätzlichen 5000 Franken rechtfertigt.» Der Betrag entspreche gerade mal 0,005 Prozent des aktuellen Gemeindebudgets, argumentiert Sigrist. Über die Besoldung wird der Einwohnerat separat entscheiden.