An der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Oberrohrdorf diskussionslos ein neues Baugebührenreglement beschlossen. Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist ist der Entscheid nun in Rechtskraft erwachsen, wie die Gemeindeverwaltung mitteilt. Dies bedeutet, dass das neue Gebührenreglement am 15. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Gemäss Mitteilung werden alle Baugesuche, die per diesem Datum noch hängig waren oder noch immer sind, nach den neuen Vorschriften dieses Reglements beurteilt.
Wie die Gemeinde weiter schreibt, gelten damit für die Behandlung von Gesuchen unter anderem neue Gebühren. So wurde beispielsweise für Bauvoranfragen und Vorentscheide neu ein Mindestansatz von 250 Franken eingeführt. Für bewilligte, abgelehnte oder zurückgezogene Baugesuche wurde der Mindestansatz von 120 auf 250 Franken erhöht. Geringfügige Bauvorhaben ohne öffentliche Planauflage kosten gemäss neuem Reglement neu 120 Franken pro Stunde – je nach Aufwand der Gemeinde – statt wie bis anhin pauschal 80 Franken. Entstehen in Folge Einreichung mangelhafter Baugesuche oder Planänderungen Mehrarbeiten, werden diese Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Das neue Baugebührenreglement ist nun auf der Website der Gemeinde Oberrohrdorf aufgeschaltet. (az)