Um das Problem von Fremd- und Dauerparkierenden in den Griff zu kriegen, will Obersiggenthal ein neues Parkierungsreglement einführen. Im Zentrum und in den Wohnquartieren sollen dabei unterschiedliche Regelungen gelten.
Es wird immer schwieriger, in Obersiggenthal ein Plätzchen für das Auto zu finden. Seit Jahren nimmt der Parkierungsdruck im öffentlichen Raum zu, Fahrzeuge werden an ungeeigneten Stellen abgestellt, Pendler blockieren Parkplätze, indem sie ihren Wagen im Strassenraum der Gemeinde stehen lassen und mit dem Bus nach Baden fahren.
Je länger, desto mehr zeigen sich zudem die Schwächen des gültigen Parkierungsreglements aus dem Jahr 1996. Dieses erhebt nämlich lediglich Gebühren für regelmässiges Nachtparkieren. Ein effizientes und wirksames Inkasso sei mit diesem Parkierungsreglement schwierig durchsetzbar und mit grossem Aufwand verbunden, schliesst der Gemeinderat.
Deshalb will er nun ein neues – und vor allem zeitgemässes – Parkraumkonzept vorstellen. Der Einwohnerrat hat im November 2018 den Verpflichtungskredit für dessen Ausarbeitung genehmigt. Gestützt darauf wurde in Zusammenarbeit mit dem Brugger Planungsbüro Metron auch ein Parkierungsreglement erstellt. Dieses sowie der Verpflichtungskredit von 150’000 Franken für die Umsetzung werden dem Einwohnerrat nun an seiner Sitzung vom Donnerstag, 1. Dezember, erneut zur Abstimmung vorgelegt.
Vorab stellte Frau Gemeindeammann Bettina Lutz (Mitte) das Parkierungsreglement an einer Medieninformation genauer vor. Ausgearbeitet wurde die Variante «kleines Zentrum, einheitliche Zone Wohnquartiere». Konkret sieht das neue Reglement zwei Parkraumzonen sowie diverse Sonderfälle vor.
Zum einen die Parkraumzone I im Zentrum rund um das Gemeindehaus und den Markthof: Hier soll die Belegung von den gemeindeeigenen Parkplätzen künftig an 24 Stunden und ab der ersten Minute gebührenpflichtig sein. Zum anderen die Parkraumzone II, die alle Wohnquartiere umfasst: Auch hier wird das Parkieren grundsätzlich während 24 Stunden gebührenpflichtig. Der Gemeinderat legt jedoch eine gebührenfreie Parkzeit von vier Stunden mit einer eingestellten blauen Parkscheibe fest.
«Das Sozialleben in den Quartieren Rieden, Nussbaumen und Kirchdorf soll ohne Stress stattfinden können», begründete Lutz diesen Entscheid. «Besuche oder Reparaturarbeiten dauern meistens länger als eine Stunde. Vier Stunden erachten wir hingegen als günstigen Zeitrahmen.» Zudem werde damit die Benützung dieser Parkfelder als Park and Ride-Abstellplatz für nach Baden pendelnde Arbeitnehmende weniger attraktiv.
Anwohnende und Betriebe, die in den Quartieren wohnen oder dort ihr Gewerbe ausüben, können für die Parkzone II eine Dauerparkkarte erwerben. Eine Monatskarte für Personen- und Lieferwagen soll 60, eine Jahreskarte 600 Franken kosten. Eine Tageskarte gibt es für zehn Franken.
In beiden Parkzonen starten die Tarife für eine Stunde mit einem Franken. In den ersten zwei Stunden kostet jede weitere halbe Stunde 50 Rappen. In der Parkzone I steigen die Tarife anschliessend progressiv. In den Wohnquartieren, wo das Alltags- und Sozialleben der Bevölkerung stattfindet, bleibt der Verlauf hingegen linear.
Das heisst, in Parkzone II steigen die Tarife auch nach zwei Stunden weiterhin um 50 Rappen, in Parkzone I stärker. Wer sein Auto vier Stunden lang im Zentrum abstellen will, bezahlt letztlich 10.50 Franken. In den Wohnquartieren kostet dieselbe Dauer vier Franken. Diese Tarife könnten noch angepasst werden.
Weiter sind im Parkierungsreglement einige Ausnahmen aufgeführt. So befinden sich beispielsweise im Bereich der Parkraumzone I die grösseren privaten Parkierungsanlagen des Markthofs und des Restaurants Neuhaus. Der Gemeinderat könne den Grundeigentümern nur mit deren Einverständnis Vorschriften über die Parkplatzbewirtschaftung machen, führte Lutz aus. «Davon sehen wir aber vorerst ab.»
In den Weilern Tromsberg und Hertenstein sowie ausserhalb des zusammenhängenden Siedlungsgebietes wurden bisher laut Lutz keine negativen Erscheinungen im Zusammenhang mit der geschilderten Problematik beobachtet. Darum soll hier auf eine Bewirtschaftung verzichtet werden. Weitere Sonderfälle sind die Parkplätze der Schulhäuser, des Schwimmbads, des Restaurants Hirschen und der 3-Sternen-Bar sowie beim Friedhof. Und auch für Veranstaltungen sind Ausnahmen vorgesehen.
Für die Umsetzung will Obersiggenthal mit einer externen Firma zusammenarbeiten, welche neue Parkuhren stellt und bewirtschaftet. Der Gemeinderat schätzt, mit dem neuen Parkierungsreglement Mehreinnahmen von etwa 86'000 Franken zu generieren. Die Umsetzung soll nach den Sommerferien erfolgen.