Spreitenbach
Parkieren im Shoppi Tivoli kostet bald mehr

Der Spreitenbacher Gemeinderat hat eine Massnahme erlassen, um den Autoverkehr rund um das Einkaufszentrum Shoppi Tivoli einzudämmen. Dem VCS gehen die Auflagen zu wenig weit – er will erneut eine Beschwerde einreichen.

Sabina Galbiati
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Wer im Shoppi Tivoli parkiert, muss künftig höhere Gebühren zahlen – oder mit dem öV anreisen.

Wer im Shoppi Tivoli parkiert, muss künftig höhere Gebühren zahlen – oder mit dem öV anreisen.

Emanuel Freudiger

Nicht nur in Baden geben die Parkplatzgebühren zu reden. Auch rund um das Shoppi Tivoli in Spreitenbach sollen Kunden fürs Parkieren bald mehr bezahlen. Ziel ist es, den Autoverkehr zu reduzieren. So sieht es der überarbeitete Gestaltungsplan für das Gebiet Handels- und Gewerbezone Ost (HGO) vor. Der Gemeinderat hat das Planwerk Ende Februar beschlossen und vergangene Woche eine amtliche Mitteilung publiziert.

Für die umweltfreundlichen Massnahmen umfasst der Gestaltungsplan neu nebst dem HGO, auf dem die Migros seit langem den Neubau «Tivoli Garten» mit einem Obi Baumarkt und zwei Hochhäusern mit rund 420 Wohnungen plant, die Einkaufszentren Tivoli, Shoppi und Limmatpark sowie die Umweltarena.

Konkret sollen die Parkgebühren für Kunden ab der ersten Minute auf mindestens Fr. 1.50 pro Stunde steigen. Zum Vergleich: Heute parkiert man bis zu 45 Minuten gratis; für die erste volle Stunde zahlt der Kunde 50 Rappen. Sobald der Obi Baumarkt beziehungsweise die neuen Verkaufsflächen eröffnet sind, sollen die höheren Gebühren gelten.

Zählen die Betreiber dennoch mehr als 5,5 Millionen jährliche Autofahrten für die Verkaufsnutzung, müssen die Gebühren im Folgejahr auf 2 Franken pro Stunde angehoben werden. Zudem müssen die Betreiber an die Gemeinde 200 000 Franken Strafe zahlen, falls jährlich mehr als 5,26 Millionen Fahrten gezählt werden.

Des Weiteren sollen die Betreiber ein Mobilitätskonzept erarbeiten, künftig knapp 700 Veloabstellplätze und E-Bike-Ladestationen zur Verfügung stellen und den Kunden soll ein günstiger Hauslieferservice angeboten werden.

Mit den Massnahmen reagiert der Gemeinderat auf einen Entscheid des Bundesgerichts, wonach das für die Umweltverträglichkeitsprüfung massgebende Gebiet auf die genannten Perimeter ausgeweitet werden musste.

VCS plant Beschwerde

Die Shoppi-Betreiber akzeptieren die neuen Auflagen. Hingegen gehen sie dem Verkehrs-Club Schweiz (VCS), der bereits gegen den ursprünglichen Gestaltungsplan aus dem Jahr 2011 erfolgreich vorging, zu wenig weit. Er will gegen den Gestaltungsplan erneut Beschwerde einreichen, wie das SRF-«Regionaljournal» berichtet.

Es werde nach wie vor zu stark auf den Autoverkehr fokussiert, sagt Jürg Caflisch, Präsident des VCS Aargau, gegenüber SRF. «Die Fahrtenzahl ist immer noch viel zu hoch und die Gebühren sind zu tief», sagt er. Auch die Strafzahlung von 200'000 Franken übe auf die Betreiber zu wenig Druck aus.