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Ein ehemaliger Patient wirft der Rehaklinik Bellikon vor, dass trotz Alkoholverbot Bier und Wein ausgeschenkt werde – allerdings nur Halbprivat- und Privatversicherten.
Als «Diskriminierung» bezeichnet ein ehemaliger Patient der Rehaklinik Bellikon, was er während seines Aufenthaltes erlebt hat. «Es ist das klassische Beispiel einer Zweiklassengesellschaft und erinnert mich an den Film Titanic», sagt er erbost.
Was war passiert? Der ehemalige Patient, der aufgrund einer Schulterverletzung in der Rehabilitation war und anonym bleiben möchte, wollte im «Mercato» Nachtessen – dem Restaurant, in dem sich Patienten aller Versicherungsklassen verpflegen können. Als er sich auf den Weg zum Restaurant aufmachte, sah er auf dem TV-Bildschirm beim Saaleingang einen Videoclip. Darin sei ein Angebot für Alkoholausschank im «Abalone» beworben worden – dem bedienten Restaurant, das nur Halbprivat- und Privatversicherten offensteht, sowie allgemein versicherten Patienten mit einem Hotellerie-Upgrade. «Ich dachte, ich sehe nicht recht», sagt der ehemalige Patient und fügt hinzu: «Mir wurde gesagt, in der Rehaklinik sei Alkohol verboten.»
Tatsächlich zeigt ein Blick in die Patientenbroschüre, dass das Rauchen und der Konsum von Alkohol oder anderen Suchtmitteln in der Klinik und auf dem ganzen Klinikareal nicht erlaubt sei: «Nach einem Unfall oder einer Krankheit braucht der Körper seine ganze Kraft zur Genesung. Rauchen, Alkohol und andere Suchtmittel verlangsamen oder verhindern eine rasche Heilung.»
Wie begründet die Rehaklinik Bellikon diesen Widerspruch? Die Hausordnung halte fest, dass Alkoholkonsum in der Klinik ansonsten nicht erlaubt sei, sagt Mediensprecherin Burga Martinelli. «Jedoch haben Patienten im Restaurant Abalone die Möglichkeit, ein kleines Bier oder ein Glas Wein gegen Bezahlung zu konsumieren, sofern dies aus medizinischen Gründen überhaupt erlaubt ist.» Die Menge sei klar reglementiert und die Konsumation erfolge nur unter Aufsicht der Restaurantmitarbeitenden. «Der kontrollierte Alkoholausschank kann nur im bedienten Restaurant Abalone gewährleistet werden», betont Martinelli.
Dass diese Vorgehensweise an eine Zweiklassengesellschaft erinnere, weist die Mediensprecherin klar zurück: «Das Hotellerie-Upgrade steht allen Patienten offen – auch allgemein versicherte Patienten können es jederzeit buchen.» Sie wehrt sich auch gegen die Behauptung, man würde den Alkoholausschank auf der Restaurant-Anzeige bewerben. «Das ist falsch. Richtig hingegen ist, dass wir mit einem Info-Flyer auf die Möglichkeit des kontrollierten Alkoholausschanks im ‹Abalone› aufmerksam machen. Der Flyer wird den Patienten abgegeben und ist auf unserer Website für alle transparent aufgeschaltet und einsehbar», sagt Martinelli.
Der ehemalige Patient ärgerte sich weiter, als seine Frau auf Besuch kam und sich das Ehepaar ein «Einerli» gönnen wollte – im Wissen, dass es im «Abalone» Alkohol gibt. Er fragte nach, ob es gegen Aufpreis möglich sei, im bedienten Restaurant zu essen. Doch: «Mir wurde der Zugang verweigert.» Er fände es einen Affront, dass allgemein versicherte Patienten Alkoholverbot hätten, Halbprivat- und Privatversicherte hingegen nicht.
Burga Martinelli sagt dazu: «Das ‹Abalone› ist kein öffentliches Restaurant.» Es stehe halbprivat und privat versicherten sowie allgemein versicherten Patienten mit einem Hotellerie-Upgrade zur Verfügung. «Von diesem Angebot profitieren auch deren Angehörige und Besucher», führt die Mediensprecherin weiter aus.
Die beiden Restaurants Mercato und Abalone wurden im Rahmen des Um- und Neubauprojekts der Rehaklinik Bellikon realisiert. Zuvor speisten Patienten und Mitarbeiter im Restaurant Bellino, wobei es in diesem keinen Alkoholausschank gab. Die positiven Rückmeldungen zeigten aber, dass man mit den neu geschaffenen Restaurants Mercato und Abalone den Bedürfnissen der Patienten entspreche, sagt Martinelli.