Nach Absprache mit seinem Mandanten Daniel H. wird sein Verteidiger Matthias Fricker gegen das Urteil des Bezirksgericht Baden keinen Rekurs einlegen. Das sagte Fricker heute auf Anfrage der az.
Pflichtverteidiger Matthias Fricker verzichtet darauf, gegen das Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 29. Februar 2012 gegen seinen Mandanten Daniel H. Rekurs einzulegen. Heute Morgen habe er sich mit Daniel H. getroffen und sie seien gemeinsam zur Entscheidung gelangt, das Urteil zu akzeptieren. Das sagt Fricker auf Anfrage der az.
«Es war ein kurzes Gespräch. Es brauchte keine Überzeugungskunst von meiner Seite», so Fricker. Daniel H. habe das nachvollziehbare Urteil des Bezirksgerichts Baden akzeptiert. Das sei der Grund gewesen, keinen Rekurs einzulegen, so Fricker.
Daniel H. war am 29. Februar wegen Mordes an Lucie Trezzini zu einer lebenslangen Haft und einer normalen Verwahrung verurteilt worden. Der zuständige Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten zog das Urteil zwei Tage später weiter ans Aargauer Obergericht. Er will eine lebenslange Verwahrung für Lucies Mörder.