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Einwohnerrat Dacfey Dzung (WettiGrüen) fordert in einer Motion Massnahmen, welche die «überbordende Plakatierung» beschränken. Ähnliches gilt schon in Baden und Obersiggenthal. Nicht alle sind Dzungs Meinung.
Was in Baden und Obersiggenthal in einem Reglement festgehalten ist, soll nun auch in Wettingen geregelt werden: Die Platzierung von Wahl- und Abstimmungsplakaten – wo diese angebracht werden dürfen und wo nicht. Einwohnerrat Dacfey Dzung (WettiGrüen) hat dazu eine Motion eingereicht. Hintergrund des Vorstosses: Im Kanton Aargau ist das Anbringen von temporären Wahl- und Abstimmungsplakaten gemäss der Richtlinie über Strassenreklamen bewilligungsfrei erlaubt. Daran orientiert sich auch die Gemeinde Wettingen in ihren Richtlinien zur Aussenwerbung. «Das wilde Anbringen solcher Reklamen führt jedoch vor Abstimmungs- und insbesondere vor Wahlterminen zur Verschandelung des Strassen- und Ortsbildes und zur Beeinträchtigung der Sicherheit des Strassenverkehrs», begründet Dzung in seiner Motion.
Zudem, sagt er auf Anfrage, wäre es auch kleineren Parteien gegenüber fair, dass man das Anbringen der Plakate auf gewisse Plätze und Stellen beschränken würde: «In der Regel haben diese nicht so viele Personen, die sie zur Wahl empfehlen können.» Dzung fordert den Gemeinderat auf, dass er Massnahmen ergreift, welche die «überbordende Plakatierung» eindämmen.
Doch was sagt der Gemeinderat? Er nimmt die Motion an der Einwohnerratssitzung am Donnerstag entgegen. «Wir sind dem Vorstoss gegenüber positiv eingestimmt», so Gemeindeammann Roland Kuster (CVP). Denn man sehe ein, dass ein gewisses Interesse bestehe, die Plakatflut einzudämmen. «Aber die Angelegenheit soll so geregelt werden, dass das demokratische Recht der Parteien zur Anbringung von Plakaten im Wahlkampf nicht tangiert wird.»
Bei den Parteien gehen die Meinungen auseinander, wie in den Fraktionsberichten zu lesen ist. So wirft die SVP die Frage auf, «ob in der aktuell finanzpolitisch schwierigen Lage der Gemeinde die Ressourcen der Gemeinde für die Ausarbeitung einer Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate sowie in die anschliessend folgenden Kontrollen investiert werden sollen.»
Auch die Fraktion EVP/Forum 5430 ist kritisch: «Die Regelungsdichte ist in Sachen Plakatierung ausreichend; allenfalls bedarf es einer konsequenteren Umsetzung. Aus Sicht der Fraktion schadet es nicht, wenn die Bevölkerung mitbekommt, dass bald Wahlen sind. Allenfalls könnte man über eine kürzere Dauer des Aushangs diskutieren.»
Die GLP steht hinter der Motion: «Eine Konzentration auf definierte Plätze wird zwar möglicherweise das Gerangel um gute Plätze verschärfen, dennoch ist die GLP-Fraktion überzeugt, dass dadurch die teilweise störende wilde Plakatierung beschränkt wird.»
Gegen die Plakatflut ist die Stadt Baden bereits vorgegangen: Seit Inkrafttreten der Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate im Juli 2012 sind unter anderem Plakate an Kandelabern in der Innenstadt verboten. In Obersiggenthal ist seit Januar 2017 eine Richtlinie in Kraft, wonach temporäre Veranstaltungs- und Verkaufsreklamen sowie Wahl- und Abstimmungsplakate auf öffentlichem Grund unter anderem nur noch an sieben dafür vorgesehenen, vom Gemeinderat festgelegten Standorten angebracht werden dürfen.