Bezirksgericht Baden
Polizistin nach Busse beschimpft – Mann wird wegen umstrittener Geste verurteilt

Eine umstrittene Geste kommt einem 63-Jährigen vor dem Bezirksgericht teuer zu stehen. Der Mann wird beschuldigt, einer Polizistin den Stinkefinger gezeigt haben, nachdem diese ihn gebüsst hatte. Vor Gericht pocht er vergeblich darauf, es habe sich dabei nur um seine Faust gehandelt.

Rosmarie Mehlin
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Ein 63-Jähriger landete vor dem Bezirksgericht Baden, nachdem er einer Polizistin offenbar den Stinkefinger gezeigt hatte. (Symbolbild).

Ein 63-Jähriger landete vor dem Bezirksgericht Baden, nachdem er einer Polizistin offenbar den Stinkefinger gezeigt hatte. (Symbolbild).

Keystone

«Dass uns ‹Schlötterli› angehängt werden, ist ja Alltag. Das aber ging definitiv zu weit», erklärte die als Zeugin vorgeladene Polizistin in Baden vor Einzelrichter Christian Bolleter. Mit «das» meinte sie den «Stinkefinger» den Paolo (Namen geändert) ihr gezeigt habe. Sie hatte ihn wegen Beschimpfung anzeigt; per Strafbefehl war Paolo zu einer bedingten Geldstrafe von 2700 Franken sowie 500 Franken Busse verknurrt worden. Er machte Einsprache und vor Gericht sah man sich also wieder.

Als Zeuge war auch Paolos langjähriger Kumpel Thomas (57) aufgeboten, der in der Geschichte eine nicht unwesentliche Rolle spielte. Der Occasions-Autohändler hatte die Regionalpolizei mehrfach vergebens gedrängt, endlich mal mit der Sauerei vor seinem Geschäft aufzuräumen, wo ständig Autos, vor allem aber Lastwagen, verbotenerweise parkieren.

«Ich habe auch gemeldet, dass ein 40-Tönner Öl verliere, aber nichts geschah.» Im März letzten Jahres, als eine Repol-Streife durch besagte Strasse fuhr, änderte sich dies schlagartig. Die Polizistin bemerkte einen Jeep im Halteverbot, sagte zu ihrem Kollegen: «Jetz händ mer eine verwütscht», und schritt mit einem Bussenzettel zur Tat.

Nur die Faust ausgestreckt

Zuerst befragte der Richter den Zeugen. Thomas – gross, bullig, kurze Hose, kariertes Hemd, rote Converse-Schuhe – hatte sich eine Seite voll Notizen gemacht. Auf die Frage des Richters, ob der Beschuldigte ihn im Vorfeld der Verhandlung unter Druck gesetzt habe, meinte Thomas grinsend: «Seh ich so aus?» An jenem Tag habe Paolo ihm nicht mehr gebrauchte Überkleider gebracht.

«Wir waren in meinem Büro, als ich die Polizisten bei Paolos Auto stehen sah. Ich nix wie raus – mein Kumpel habe nur etwas ausgeladen.» Der Kofferdeckel des Jeeps sei aber zu, habe der Beamte erwidert. Dann seien die Beamten ins Auto gestiegen und losgefahren. Stinksauer, so Thomas weiter, habe er Paolo den Bussenzettel in die Hand gedrückt. Der habe, diesen in der Faust des ausgestreckten Arms, dem Polizeiauto hinterher geflucht.

Definitiv der Mittelfinger

Die Befragung der Zeugin verlief bedeutend ruhiger. Kaum habe sie den Bussenzettel über 40 Franken unter den Scheibenwischer geklemmt gehabt, sei Thomas zornig angerannt gekommen, habe «das könnt ihr nicht machen, das ist ein guter Kumpel» gebrüllt. Nach einem kurzen Wortwechsel seien sie und der Kollege zu einem neuen Einsatz gerufen worden und ins Auto gestiegen. «Als ich beim Wegfahren über die Schulter blickte, habe sie ganz klar den ‹Stinkefinger› von Paolo erblickt.» «Sind sie ganz sicher», so Richter Bolleter. «Ja, definitiv.» Sie habe gebremst, sei retour gefahren und habe von Paolo den Ausweis verlangt.

Paolo, der wegen einer schweren Krankheit sein florierendes Geschäft vor zwei Jahren aufgeben musste, ist heute IV-Rentner. Mehrfach beteuert er, aus Wut die Faust mit dem Bussenzettel gegen das wegfahrende Auto erhoben zu haben: «Es war die Faust!» Das Angebot vom Richter, die Einsprache gegen den Strafbefehl zurückzuziehen und so die Gerichtskosten zu sparen, lehnte Paolo ab.

Christian Bolleter sprach den 63-Jährigen schuldig der Beschimpfung. Die Aussagen der Polizistin seien klar, widerspruchslos und nachvollziehbar. Auf seine Frage, ob sie – falls ihr erneut jemand den «Stinkefinger» zeige – wieder Anzeige erstatten würde, habe sie ganz klar mit «ja, es geht ums Prinzip» geantwortet. Das sei sozusagen der Punkt auf dem i für den Schuldspruch gewesen. Bolleter reduzierte die bedingte Strafe leicht auf 2500 Franken. Die zu bezahlende Busse beliess er bei 500 Franken; dazu gesellen sich zusätzlich über 2000 Franken Untersuchungs- und Gerichtskosten.