Ehrendingen
Rauchende Köpfe im Kaminfeger-Streit: Wem gehören die Kundendaten?

In Ehrendingen sorgt die Vergabe der Kaminfegerkonzession für einen Rechtsstreit. Die Frage: Wem gehören die Kundendaten?

Andreas Fretz
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In Ehrendingen tobt ein Kaminfegerstreit. Bild: Keystone

In Ehrendingen tobt ein Kaminfegerstreit. Bild: Keystone

CH Media

Mit einem Brief verabschiedete sich Kaminfeger Andreas Leutwyler Anfang November von seinen langjährigen Kunden und bedankte sich für das Vertrauen und die Verbundenheit. 16 Jahre lang kümmerte sich der 51-Jährige um die Kamine in der Gemeinde Ehrendingen, 16 Jahre lang hatte ihm der Gemeinderat die Konzession jeweils für 4 Jahre erteilt. Doch für die Amtsperiode 2018/21 hatte der Gemeinderat Leutwyler die Konzession entzogen und sie stattdessen Daniel Knöpfel zugesprochen.

In der Folge kam es zu einem langwierigen Rechtsstreit. Verschiedene Fragen standen und stehen noch immer im Raum. Leutwyler reichte Beschwerde ein. Seiner Meinung nach war die Neuvergabe der Konzession unbegründet. Zusätzlich forderte er seine Kunden auf, mittels einem Wechselformular dem von der Gemeinde bevorzugten Knöpfel den Rücken zu kehren und stattdessen seine Dienste in Anspruch zu nehmen.

Und schliesslich ging und geht es noch immer um die Kundendaten. Die Gemeinde teilte am 1. Oktober mit: «Die Eigentümer von Feuerungsanlagen sind gut beraten, mitzuwirken und ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen und sich beim neuen Kaminfeger zu melden.» Ein entsprechendes Kontaktformular wurde auf der Gemeinde-Homepage aufgeschaltet.

Grund für das Vorgehen: Leutwyler weigert sich bis heute, dem neu zuständigen Kaminfeger diese Daten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Stattdessen verlangt er eine finanzielle Entschädigung dafür. In seinem Abschiedsbrief an die Kunden schreibt Leutwyler: «Herr Knöpfel hat die Offerte nicht akzeptiert und nun den Gemeinderat dazu gebracht, den Kunden zu drohen und einen Anwalt zu beauftragen, um die Daten für ihn einzutreiben.»

Voraussichtlich 2020 wird das Monopol ohnehin fallen

Ehrendingens Gemeindeammann Urs Burkhard (CVP) widerspricht in diesem Punkt vehement: «Diese Aussage stimmt nicht. Wir drohen grundsätzlich niemandem.» Indes bestätigt Burkhard, dass der Gemeinderat Leutwyler eine Frist gesetzt hat, um die Kundendaten zu überreichen. Und dass diese Frist inzwischen verstrichen sei. «Unser weiteres Vorgehen werden wir zeitnah im Gremium besprechen», sagt der Ammann.

Grundsätzlich sei der Gemeinderat an einer Gesprächslösung interessiert. Aber es gebe auch Überlegungen, den Rechtsweg zu beschreiten. «Doch im Prinzip ist es ein Problem zwischen den beiden Kaminfegern, das sie zu lösen haben», sagt Burkhard.

Klar ist: Die Vergabe der Konzession durch den Gemeinderat ist rechtskräftig. Das hat das Obergericht per 1. Juli 2019 entschieden. Leutwyler warf dem Gemeinderat «Günstlings- und Vetternwirtschaft» vor. Ammann Burkhard sagt: «Aufgrund der Offerte und von Vergabegesprächen hat sich der Gemeinderat im Herbst 2017 für Herrn Knöpfel entschieden.» Und das Gericht hielt fest: Der Gemeinderat sei bei der Vergabe der Konzession grundsätzlich frei. Der Entschied müsse nicht begründet werden.

Nachdem Leutwyler die Wechselformulare an seine Kunden verschickt hatte, hat sich der Gemeinderat in einer Mitteilung auch zur freien Wahl des Kaminfegers geäussert: «Es besteht keine Wahlfreiheit.» Ein Wechsel könne zwar erfolgen, aber nur auf Antrag mit einer wesentlichen Begründung und in Ausnahmefällen. Zudem müsste auch der Gemeinderat einem Wechsel seinen Segen erteilen. Leutwyler betont, dass ein solcher Wechsel in der Regel eine reine Formalität sei. So habe er auch Kunden in Ennetbaden, das zum Konzessionsgebiet von Daniel Knöpfel zählt. Zweidrittel seiner ehemaligen Kunden in Ehrendingen hätten das Formular ausgefüllt an ihn zurückgesandt. Doch weil die Gemeinde das nicht akzeptiere, hat sich Leutwyler in seinem Abschiedsbrief nun auch von diesen Kunden verabschiedet.

Einen Fünftel aller Aufträge verloren

Rund 20 Prozent seiner Aufträge hat Leutwyler aufgrund der neuen Konzessionsvergabe verloren. Nach wie vor tätig ist er in Brugg, im Surbtal und in Siggenthal. Er betont, dass er in Brugg seinem pensionierten Vorgänger auch die Kundendaten abgekauft habe. «Das ist die Regel, denn diese Kontakt- und Anlagedaten haben einen gewissen Wert.» Ansonsten müsse man sich von Haustür zu Haustür durchfragen, was sehr aufwendig sei. Diesen Aufwand habe er 2001/02 in seiner Anfangszeit in Ehrendingen betrieben. «Dafür will ich entschädigt werden.»

Wie lange sich der Streit um die Daten hinzieht, ist schwer abzuschätzen. Und ob sich ein juristisches Vorgehen lohnt, um diese einzufordern, sei ebenfalls fraglich, findet Leutwyler. Voraussichtlich wird 2022 das Kaminfegermonopol ohnehin fallen. Bis dann wird der Kanton über die Revision des Brandschutzgesetzes entschieden haben. Somit hätte der Kunde die freie Wahl des Kaminfegers.