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SVP-Grossrat Martin Keller kämpft gegen den fixen Blechpolizisten, der auf der Gstühl-Kreuzung in Baden installiert werden soll. Mit einer Motion, die zwei weitere bürgerliche Grossräte mitunterzeichnet haben, will Keller automatische Verkehrsüberwachungsanlagen im Aargau vollständig verhindern.
Vor knapp drei Wochen entschied das kantonale Verwaltungsgericht, dass die Stadt Baden auf der Gstühl-Kreuzung einen festen Blitzer installieren darf. Die Richter hiessen eine Beschwerde des Stadtrats gegen einen Entscheid des Regierungsrats gut. Dieser hatte der Stadt Baden zuvor die Bewilligung für eine feste Überwachungsanlage verweigert, die Geschwindigkeitsverstösse und das Überfahren des Rotlichts registrieren soll. SVP-Grossrat Martin Keller, der sich gegen den geplanten Blitzer in Baden eingesetzt hatte, reagierte enttäuscht auf das Gerichtsurteil.
Keller kritisiert, in Baden gehe es gar nicht um die Verkehrssicherheit, vielmehr solle mit Einnahmen aus Blitzer-Bussen an der Kreuzung die Kasse der Stadt gefüllt werden. «Ich hoffe, dass der Regierungsrat den Fall ans Bundesgericht weiterzieht. Wenn nicht, werde ich wahrscheinlich einen neuen Vorstoss einreichen», kündigte Keller schon kurz nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts an.
Und genau das tut der SVP-Politiker jetzt: Mit einer Motion, die sein Parteikollege Rolf Jäggi und FDP-Grossrat Josef Bütler mitunterzeichnet haben, will Keller automatische Verkehrsüberwachungsanlagen auf Kantonsstrassen vollständig verhindern. Die drei rechtsbürgerlichen Kantonsparlamentarier fordern den Regierungsrat auf, «die Gesetzgebung und alle Verordnungen anzupassen, dass auf dem kantonalen Strassennetz stationäre Radarkontrollen verboten sind».
Zwar brauche es im Strassenverkehr Regeln und Gesetze, deren Einhaltung auch kontrolliert werden müsse, halten die Motionäre fest. Im Aargau, wo die Kantonspolizei auf gezielte, temporäre Kontrollen setze, sei die Unfallrate aber tiefer als in anderen Kantonen mit fest installierten Radarfallen. Diese bringen aus Sicht der Motionäre nur dort etwas, wo sie stehen, die Strategie im Aargau erhöhe die Verkehrssicherheit hingegen flächendeckend. Gerade weil man als Automobilist nie wisse, wo die Polizei im Aargau einen temporären Blitzer aufstelle, würden die Verkehrsteilnehmer «generell zu einer vorsichtigeren Fahrweise veranlasst», heisst es im Vorstoss.
Auch sogenannte semimobile Radarfallen sollen laut den Motionären «nur für eine begrenzte Zeit bei unfallträchtigen Abschnitten in Ausnahmefällen erlaubt sein». Semi-mobile oder semi-stationäre Geräte werden am Strassenrand aufgestellt, überwachen dort selbstständig im 24-Stunden-Betrieb den Verkehr in beiden Richtungen und erfassen dabei Schnellfahrer.
Die drei Grossräte weisen darauf hin, dass sich Regierungsrat und Grosser Rat «in der Vergangenheit mehrmals gegen Blechpolizisten auf Kantonsstrassen ausgesprochen haben». Daher könne eine Gemeinde diesen Entscheid nicht einfach unterlaufen.
Neben dem grundsätzlichen Verbot von Blechpolizisten im Aargau fordern Keller, Jäggi und Bütler die Regierung auf, der Stadt Baden die Bewilligung für die Anlage auf der Gstühl-Kreuzung zu verweigern, bis die politische Diskussion über ihre Motion beendet ist. Doch ist der Vorstoss überhaupt nötig, oder hat der Regierungsrat das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts schon angefochten? Martin Keller sagt, er wisse nicht, ob die Regierung den Entscheid weiterziehe.
Regierungssprecher Peter Buri hält auf Anfrage der AZ fest: «Der Regierungsrat hat die Frage, ob er das Verwaltungsgerichtsurteil zur Radaranlage in Baden an das Bundesgericht weiterziehen will, noch nicht entschieden.» So könnte sich neben der kantonalen Politik auch die nationale Justiz noch mit dem umstrittenen geplanten Blitzer in Baden beschäftigen.