Bis in den nächsten fünf Jahren, will das Regionale Pflegezentrum Baden (RPB) für rund 100 Millionen Franken sein Angebot ausbauen. Eine Rechtsformänderung soll dem RPB ermöglichen, seine Strategie umzusetzen – es gibt kritische Stimmen.
Am 22. November findet in Baden nicht nur der 2. Wahlgang für die Ersatzwahl in den Badener Stadtrat statt. Die Stimmbürger entscheiden auch, ob das Regionale Pflegezentrum Baden (RPB) in eine Aktiengesellschaft mit öffentlichen Zwecken umgewandelt werden soll. Eine auf den ersten Blick nicht nur komplexe, sondern auch eher trockene Materie. Doch der Stadtrat verspricht sich von dieser Rechtsformänderung sehr viel und auch für die – immer älter werdende – Bevölkerung dürfte die Abstimmung von grosser Bedeutung sein.
Darum geht es: Seit 1979 ist das RPB eine unselbstständige öffentliche Anstalt, die formell aus der Stadtverwaltung ausgegliedert ist. Sie erfüllt den gesetzlichen Versorgungsauftrag in der Langzeitpflege für die Region. «Die derzeitige Rechtsform entspricht aber weder den Anforderungen des RPB noch denen der strategischen und finanziellen Führung», sagt die zuständige Stadträtin und Ressortvorsteherin Gesundheit und Soziales, Regula Dell’Anno. Insbesondere seit der Einführung des neuen Pflegegesetzes im Jahre 2008 seien die unternehmerischen Anforderungen an Pflegeinstitutionen gestiegen.
Von den geprüften Rechtsformen habe sich schliesslich eine AG als die geeignetste herauskristallisiert. «Als AG würde das RPB die für die betriebliche Führung notwendige Eigenständigkeit verfügen und Strategien und Entscheide könnten schneller umgesetzt werden», ist Dell’Anno überzeugt. Doch das ist nicht der einzige Grund, der laut RPB-Direktor Hans Schwendeler für eine Rechtsformänderung sprechen. «Bestehende Gebäude müssen saniert und neue Räume erstellt werden; wir sprechen von einem Investitionsstau von rund 25 Millionen Franken.» Diese Investitionen kann die Stadt nur tätigen, wenn auf andere grosse Investitionen verzichtet würde, so Schwendeler.
Doch weshalb sollte die zu gründende AG in der Lage sein, solch grosse Summen zu stemmen? «Indem die Stadt der neuen AG das heute ihr gehörende Land und die Gebäude mit einem aktuellen Marktwert von 52 Millionen Franken überträgt», erklärt Dell’Anno. Dies verbunden mit dem Auftrag, die Weiterentwicklung auf dem Areal umzusetzen. Schwendeler ergänzt: «Weil das RPB den Geldgebern als Sicherheit Land und Gebäude anbieten kann, werden wir in der Lage sein, die benötigten finanziellen Mittel rasch und kostengünstig zu beschaffen.» Doch das Land und die Gebäude würden von der Stadt nicht einfach verschenkt, betont Dell’Anno. Denn im Gegenzug wird die Stadt alleinige Eigentümerin der AG sein und erhält das ganze Aktienpaket mit einem Nominalwert von 15 Millionen Franken.
An diesem Szenario finden jedoch nicht alle Gefallen. Zwar sagte der Einwohnerrat Mitte Oktober mit 41 zu 2 Stimmen deutlich Ja zur Vorlage. Doch GLP-Einwohnerat Sander Mallien ist der Meinung, die Stadt verscherble ihr Tafelsilber. «Mir wäre es lieber gewesen, die Stadt hätte das Land nur im Baurecht abgegeben», so Mallien. Baden habe keine Landreserven mehr. Mit dem Abtreten der Landfläche an die AG trete die Einwohnergemeinde an zentraler Lage ohne Not ein «Filetstück» ab.
Finanzexperte Mallien führt noch ein weiteres Argument ins Feld: «Die öffentliche Hand wird in jedem Fall günstiger zu einem Kredit für Investitionen kommen als die «gemeinnützige» AG mit mässiger Kapitalausstattung», ist er überzeugt. Dell’Anno kontert: «Wir verscherbeln das Land und die Gebäude nicht, bleibt doch die Stadt alleinige Eigentümerin der AG. Die Frage des Baurechts haben wir eingehend geprüft und verworfen. Bei einer Abgabe im Baurecht wären die geplanten Investitionen – insgesamt sprechen wir von bis zu 100 Millionen Franken für Sanierungen sowie Um- und Neubauten für Pflege und Wohnen im Alter – durch das RPB nicht finanzierbar, da die AG selber dann über keine Sicherheiten verfügen würde.»
Bei der AG soll es sich um eine «Aktiengesellschaft mit öffentlichen Zwecken» handeln, die Steuerbefreiung geniessen würde. «Sollte die AG Gewinn erzielen, so ist dieser zur Finanzierung der Investitionen, für das Aufrechterhalten möglichst preisgünstiger Tarife und zur Rückzahlung möglicher Darlehen einzusetzen», erklärt Schwendeler. Stadträtin Dell’Anno ergänzt: «Allfällige Gewinne müssten reinvestiert werden und würden so in jedem Fall und im vollen Umfang der Bevölkerung zugutekommen.»
Doch was, wenn die die Geschäfte nicht so gut laufen und Geldgeber auf die Sicherheiten wie Land und Gebäude zurückgreifen würden? Dell’Anno wie auch Schwendeler stufen dieses Risiko als klein ein: «Aufgrund den vom Einwohnerrat beschlossenen Public-Corporate-Governance-Richtlinien wird das RPB wie ein modernes Unternehmen beaufsichtigt und gesteuert, Fehlentwicklungen können so frühzeitig erkannt und korrigiert werden», so Dell’Anno. Für die Stadt Baden als Alleinaktionärin sei die Einflussnahme auf die strategische und operative Führung sichergestellt. «Im Sinne dieser Richtlinien haben wir uns entschieden, als Verwaltungsrat ein Fachgremium einzusetzen, dass sich nicht aus politischen Vertretungen, sondern aus Fachleuten zusammensetzt», so Dell’Anno, die als Vertreterin der Alleinaktionärin ebenfalls Einsitz im VR nehmen soll. «So kann die Stadt auch nach der Verselbstständigung ihre Interessen direkt vertreten.»