Baden
Rechtsstreit um Alkohol-Marke: Weinhändler Corti zwingt Weltkonzern Hennessy in die Knie

Der Badener Weinhändler Daniel Cortellini darf seine Marke behalten – die Zeit der schlaflosen Nächte ist für ihn damit vorbei.

Martin Rupf
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Haben allen Grund zum Lachen. Weinhändler Daniel Cortellini (l.) und Anwalt Hanspeter Geissmann stossen auf ihren juristischen Sieg und den Erhalt der Marke «Paradis» an – mit einem Cognac der Marke «Paradis».

Haben allen Grund zum Lachen. Weinhändler Daniel Cortellini (l.) und Anwalt Hanspeter Geissmann stossen auf ihren juristischen Sieg und den Erhalt der Marke «Paradis» an – mit einem Cognac der Marke «Paradis».

Foto: Colin Frei / Aargauer Zeit

Es gibt Geschichten, die sind fast zu gut, um wahr zu sein: Der Badener Weinhändler Daniel Cortellini feierte vergangenen Freitag seinen 53. Geburtstag, als um 9 Uhr morgens sein Telefon klingelte. Am anderen Ende sein Anwalt Hanspeter Geissmann, der ihm sogleich das schönste Geburtstagsgeschenk übermittelte.

Nach knapp fünf Jahren Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen letztinstanzlich zugunsten von «Corti» entschieden. Er darf seine Weine weiter (oder besser wieder) «Paradis du Rouge» respektive «Paradis du Blanc» nennen. «Ich war total aus dem Häuschen. Besser hätte mein Geburtstag nicht starten können», so Cortellini. Endlich sei die Zeit der schlaflosen Nächte vorbei.

Zur Erinnerung: Im Spätsommer 2014 erhielt Cortellini ein Schreiben der renommierten Zürcher Advokatur Baker & McKenzie Zurich: «Wir vertreten die Interessen der Société Jas Hennessy et Co. in der oben aufgeführten Angelegenheit», hiess es im Einleitungssatz. Cortellini würde mit seinen beiden Weinen «Blanc du Paradis» und «Rouge du Paradis» die Marke «Paradis» des Weltkonzerns verletzen.

Bei den Waren würde eine grosse Verwechslungsgefahr bestehen. Cortellini wurde aufgefordert, beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) einen Löschungsantrag seiner Marken zu stellen und diese Marken künftig nicht mehr zu verwenden. Cortellini wandte sich an den Badener Anwalt und Markenschutz-Spezialisten Hanspeter Geissmann, der ihm dringend davon abriet, auf die Forderung einzugehen. Denn dies hätte implizit als Schuldeingeständnis interpretiert werden können, was saftige Schadenersatzansprüche hätte nach sich ziehen können.

Zudem waren sich Geissmann und Cortellini auch in der Sache sicher, das Recht auf ihrer Seite zu haben. Tatsächlich mutet es sehr verwunderlich an, dass ein französischer «Paradis»-Cognac für 900 Franken mit einem Rot- oder Weisswein für gerade einmal Fr. 16.50 verwechselt werden kann. Zu diesem Schluss kam im Sommer 2017 auch das IGE, das die Beschwerde der Société vollumfänglich abwies. In seinem Urteil vom 2. April stützt nun das Bundesverwaltungsgericht diesen Entscheid: Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen Cortellinis Weinen und dem 900 Franken teuren Cognac.

Alte Etiketten kommen zurück

«Natürlich habe ich versucht, optimistisch zu bleiben.» Aber über eine solche lange Zeitdauer sei es völlig normal, dass auch Zweifel und Ängste aufkommen. «Man fühlt sich ohnmächtig. Es gab sogar Momente, in denen ich mir zusammen mit meinem Treuhänder überlegt habe, all meine Aktiven in eine neue Firma zu verschieben», so Cortellini.

Denn nicht der Verlust der Marke wäre das grösste Problem gewesen, sondern allfällige Schadenersatzklagen, die Cortellini noch jahrelang hätten beschäftigen können. «Mit solchen Prozessen wird oft die Basis geschaffen, um dann in einem zweiten Schritt eine Schadenersatzklage einzureichen.»

Die Beschwerde der Société sei derart abstrus gewesen, «dass ich bei einer Niederlage riskiert hätte, dass gleich mein gesamtes Firmenvermögen angegriffen worden wäre».

Was den Weinhändler besonders irritierte, war die Tatsache, dass die Anwälte der Société nie das Gespräch mit ihm gesucht hätten. «Zu keiner Zeit in den letzten bald fünf Jahren wurde mir Raum für ein vernünftiges Gespräch geboten.» Stattdessen habe der Weltkonzern ein gewaltiges juristisches Pressing an den Tag gelegt.

Verwechslungsgefahr!? Cortis Rotwein «Paradis du Rouge» und der «Paradis»-Cognac.

Verwechslungsgefahr!? Cortis Rotwein «Paradis du Rouge» und der «Paradis»-Cognac.

zvg

Nun habe der Anwaltskonzern den Prozess für seinen renommierten Klienten an die Wand gefahren. «Es erfüllt mich mit grosser Genugtuung, dass es meine Wand war und dass sich unsere Gerichtsinstanzen nicht für dieses Machtspiel missbrauchen liessen. Das Paradies ist jetzt frei für alle Schweizer Weine», sagt Corti fast schon pathetisch. Auch wenn es Kraft gekostet habe, so habe sich der Gang durch alle Instanzen gelohnt.

Jetzt könne er seinen Wein endlich wieder «Paradis» nennen, nachdem er rund 3000 Flaschen mit den alten Etiketten verkauft hatte. Die neuen Etiketten trugen übrigens den Namen «Rouge du P.) respektive «Blanc du P.».

Auch der Badener Anwalt Hanspeter Geissmann, der Cortellini in dieser Sache vertrat, zeigt sich zufrieden: «Ich war zwar immer zuversichtlich, dass wir am Ende siegen und dass das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid des IGE stützt.» Doch es sei immer erst zu Ende, wenn das letzte Urteil gefällt worden sei. Knapp fünf Jahre hat der Rechtsstreit gedauert. Kein Wunder, wollte der juristische Sieg über den Weltkonzern gefeiert werden. So haben Cortellini und Geissmann gestern auf den Triumph angestossen. Und zwar nicht mit irgendeinem Tropfen, sondern mit einem 900 Franken teuren Paradis-Cognac. «Für den Preis ist er gar nicht mal so schlecht», sagt Geissmann mit einem Lachen.