Gleichgeschlechtliche Paare
Reformierte erhalten den Segen, Katholiken nicht

Im Kanton Uri musste ein Pfarrer auf Geheiss des Bistums Chur seinen Dienst quittieren, weil er ein lesbisches Paar gesegnet hatte. Würden auch Pfarrer in der Region Baden so handeln? Und was sagt man beim zuständigen Bistum Basel?

Nadja Rohner, Sabina Galbiati und Roman Huber
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Gleichgeschlechtliche Paare haben es in der katholischen Kirche schwerer als in der reformierten (gestellte Szene). KEYSTONE/Martin Ruetschi

Gleichgeschlechtliche Paare haben es in der katholischen Kirche schwerer als in der reformierten (gestellte Szene). KEYSTONE/Martin Ruetschi

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Im urnerischen Bürglen hat ein Pfarrer ein lesbisches Paar gesegnet. Als Konsequenz hat ihm das Bistum Chur nahegelegt, den Dienst zu quittieren. Wie würde das Bistum Basel reagieren beziehungsweise die Pfarrer in der Region?

Badens Stadtpfarrer Josef Stübi ist bislang noch nie mit einer Anfrage um die Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares konfrontiert worden. Wie aber würde er reagieren? «Ich würde sicher zuerst das persönliche Gespräch suchen, auch um die Motivation zu klären», sagte Josef Stübi.

Darum könne er auch nicht eine generell gültige Antwort mit Ja oder Nein zu dieser Frage geben. Einen Segen über zwei Menschen zu sprechen, die in solcher Lebenssituation für sich darum bitten, wäre für ihn nicht undenkbar. Über einen möglichen Rahmen konnte und wollte Stübi nicht auf die Schnelle antworten. Er würde sicher versuchen, einen gangbaren Weg zu finden – allenfalls in Rücksprache mit der Bistumsleitung in Solothurn.

Beim Bistum Basel in Solothurn fiel die Antwort klar aus. Man kenne zwar den Fall Bürglen nur aus den Medien. Doch: «Ein Priester kann die Beziehung eines gleichgeschlechtlichen Paares nicht segnen. Er kann die einzelne Person segnen und auf dem persönlichen Weg stärken», schreibt die Bistumsleitung.

«Es gibt im Bistum Basel keine eigenen Richtlinien. Es gelten wie auf der ganzen Welt die Vorgaben der Gesamtkirche.» Ob «Bürglen» dazu führe, dass das Thema im Bistum Basel thematisiert werde, wird verneint.

Nicht vergleichbar mit «Töffsegen»

«Ich würde kein homosexuelles Paar segnen», sagt Gregor Domanski, Pfarradministrator mit Pfarrverantwortung für die Kirchgemeinden Lengnau-Freienwil, Unterendingen und Würenlingen. «So einen Segen darf man nicht vergleichen mit beispielsweise dem Segnen von Motorrädern, da es hier auch um eine Art Legitimation geht.»

Nicht nur die katholische Kirche spreche sich gegen die gelebte Homosexualität aus, sondern auch alle anderen Konfessionen, die auf der christlichen und biblischen Tradition basieren, sagt Domanski, und verweist auf die Texte des Apostels Paulus, der sich in seinen «Paulusbriefen» explizit gegen Homosexualität ausgesprochen hatte.

Domanski betont aber: «Man darf solche Personen aber nicht verurteilen oder ausgrenzen. Es geht lediglich darum, dass die Kirche kein Vorgehen befürworten darf, welches nach einer ‹Imitation› der Ehe aussieht.»

Er selber sei noch nie mit einer entsprechenden Anfrage konfrontiert worden, sagt Domanski. Er denke auch, dass die Mehrheit seiner Kirchgemeinden eine Segnung homosexueller Paare nicht akzeptieren würde.

Andere Sicht bei Reformierten

2001 hat sich die Synode der reformierten Landeskirche Aargau, also quasi das kirchliche Kantonsparlament, mit der Frage auseinandergesetzt, ob gleichgeschlechtliche Paare gesegnet werden können. Die Antwort lautet ja: Eine Segnungsfeier zu besonderen Lebenssituationen ist möglich.

«Es gibt dann eine gottesdienstliche Feier im Sinne eines öffentlichen Gottesdienstes, wie das auch bei einer Hochzeit grundsätzlich der Fall ist», erklärt Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg. Das heisst, dass homosexuelle Paare sich in ihrer reformierten Kirchengemeinde vom Pfarrer segnen lassen können. Damit die Segnung sich von der Trauung abhebt, werden bei der Segnung homosexueller Paare keine gegenseitigen Versprechen abgenommen.

Die reformierte Landeskirche fasst den Begriff der Liebe relativ weit. Es könnten sich auch beste Freundinnen, die eine gemeinsame WG gründen, segnen lassen. Zudem beinhaltet die Kirchenordnung der reformierten Landeskirche Aargau ein Diskriminierungsverbot. Im protestantischen Glauben kann jeder jeden segnen – also auch die Grossmutter ihr Enkelkind, wenn Sie sagt ‹Bhüet di Gott›», so Weber-Berg.

Pfarrer kann auch verweigern

Ein reformierter Pfarrer darf die Segnung aber verweigern, wenn er seine Beweggründe plausibel macht. Für eine Segnung müssen die Kirchenpflege und der Pfarrer ihre Zustimmung geben. Wenn ein Pfarrer Mühe hat mit Homosexualität, kann sich das Paar auch in einer anderen Kirchgemeinde segnen lassen. «Gerade die Kirchgemeinde Baden zum Beispiel hat ja mehrere Pfarrpersonen in mehreren Teilkirchgemeinden, an die sich ein Paar wenden kann», ergänzt Weber-Berg.

Anders sieht es mit Gegenständen aus, wie sie der katholische Pfarrer aus Uri genannt hat: Tiere, Autos und Waffen. «Im protestantischen Glauben und damit der reformierten Kirche werden nur Menschen gesegnet, keine Gegenstände», sagt Weber-Berg. «Allerdings ist es sicher schon vorgekommen», sagt er.