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Die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung wurde genehmig. Doch das Planwerk ist noch nicht in trockenen Tüchern.
Eineinhalb Jahre ist es her, seit die Mellinger an der Gemeindeversammlung über die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO) befunden haben. Doch wie meistens bei so grossen Planwerken wurden Beschwerden eingereicht: Zwei solche Beschwerden landeten auf dem Tisch des Regierungsrats. Nun hat er beide abgewiesen und die Gesamtrevision der BNO genehmigt, wie die Gemeinde mitteilt.
Die erste Beschwerde betrifft eine bisher landwirtschaftlich genutzte Parzelle am Tägerigerweg: Rund 9600 Quadratmeter des Landes sollen laut BNO der Landwirtschaftszone zugewiesen werden und im Gegenzug soll eine grössere Parzelle an der Birrfeldstrasse von der Landwirtschaftszone in die Zentrumszone umgewandelt werden. Die Beschwerdeführerin verlangte, die Gesamtrevision vollumfänglich aufzuheben und auf die Umzonung zu verzichten.
Der Regierungsrat hält in seinem Entscheid fest, dass die Gemeindeversammlung bei der Festsetzung der Bau- und Nutzungsordnung sowie dem Bauzonen- und Kulturlandplan weitgehend frei sei. Deshalb müssten sich die kantonalen Rechtsmittelinstanzen eine gewisse Zurückhaltung bei der Überprüfung solcher Entscheide auferlegen. Er kommt jedoch zum Schluss, dass für jene Teilfläche der Parzelle, die heute in der Wohnzone W2 liegt, kein Anschluss an die Feinerschliessung bestehe und die Voraussetzungen einer zeitgerechten Erschliessung bisher nicht gegeben seien.
Bauverwalter Emanuele Soldati erklärt: «Über den Tägerigerweg kann diese Teilfläche nicht erschlossen werden, da die Erschliessung über Landwirtschaftsgebiet führen würde.» Zwar soll der vordere Teil des Weges bis zum Alterszentrum «Im Grüt» ausgebaut werden, jedoch bleibt der hintere und damit grösste Teil bis auf zwei Ausweichbuchten unangetastet. Falls also diese Teilfläche künftig als Baugebiet erschlossen werden soll, müsste dies über den Langmattweg erfolgen. Dafür bräuchte es zuerst eine Sondernutzungsplanung. Für den Regierungsrat sei dies jedoch nicht entscheidend, sondern es zähle einzig der Ist-Zustand.
Die zweite Beschwerde betrifft eine Parzelle am Friedweg. Sie soll als Zone für öffentliche Bauten beibehalten werden, denn der Gemeinderat möchte das Land für den Bau eines Kindergartens freihalten. Die Grundeigentümerin beantragte, die Parzelle sei in eine Wohnzone umzuzonen. Der Regierungsrat hat geprüft, ob das öffentliche Interesse an der Beibehaltung der Zone für öffentliche Bauten das private Interesse an einer Umzonierung überwiegt. Er ist zum Schluss gekommen, dass die Gemeinde zusätzlich Raum für Kindergärten schaffen muss und das Interesse der Gemeinde an der Errichtung von Kindergärten stärker zu gewichten sei.
Noch sind die Entscheide des Regierungsrats nicht rechtskräftig. Gegen die Beschlüsse kann beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.
Noch ausstehend ist die Frage des Wohnanteils in der Arbeitsplatzzone. Dieser Punkt wurde bereits an der Gemeindeversammlung 2016 aus der Revision herausgelöst und wird separat behandelt. An der letzten Gemeindeversammlung forderten die Stimmberechtigten, der Wohnanteil sei auf maximal ein Drittel der betrieblich genutzten Fläche festzulegen statt wie vom Gemeinderat vorgeschlagen auf 15 Prozent.
Zudem solle die Nutzung der Wohnung nicht auf den Inhaber oder auf standortgebundenes Personal beschränkt werden. Der Gemeinderat prüft derzeit das Anliegen. Die Stimmbürger werden voraussichtlich 2019 darüber befinden.