Baden
Rund um Büromöbel fast eine halbe Million Franken ergaunert

Vor dem Badener Bezirksgericht stand ein 46-jähriger Schweizer, der dem Arbeitgeber über Jahre finanziellen Schaden zugefügt hat. Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten bedingt verurteilt.

Rosmarie Mehlin
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Der Mitarbeiter fügte dem Arbeitgeber massiven finanziellen Schaden zu

Der Mitarbeiter fügte dem Arbeitgeber massiven finanziellen Schaden zu

Keystone

Rund 470'000 Franken ist ein ganz schönes Sümmchen Geld. So viel hatte Marco (Name geändert) in drei Jahren zum Schaden seines Arbeitgebers ergaunert.

Einen Teil habe er an seine im fernen Ausland lebende Ehefrau überwiesen, mit einem Teil die Arbeiter entlöhnt, die in seinem Auftrag tätig gewesen seien, hält er auf die Frage von Gerichtspräsident Guido Naef fest.

So funktioniert das abgekürzte Strafverfahren

Seit Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung gibt es die Möglichkeit der abgekürzten Verfahren. Der Staatsanwalt klagt an und nimmt die rechtliche Würdigung der Tat vor. Anerkennt der Beschuldigte das ihm Vorgeworfene und liegt die vom Staatsanwalt beantragte Strafe nicht über fünf Jahre, sind die Voraussetzungen für ein verkürztes Verfahren erfüllt. Wird ein solches angestrebt, müssen sich Kläger und Beklagter über die Sanktionen einigen, bevor der Fall vor Gericht kommt. Dort müssen der Beschuldigte, sein Anwalt - sofern ein solcher involviert ist- und der Staatsanwalt erscheinen. Das Gericht stellt dem Beschuldigten allenfalls einige wenige Fragen; Plädoyers aber werden keine gehalten. Ist das Gericht mit der rechtlichen Würdigung durch den Ankläger einverstanden und erachtet die von den Parteien ausgehandelten Sanktionen als angemessen, werden sie zum Urteil erhoben. Andernfalls wird der Fall an den Staatsanwalt zurückgewiesen. (rmm)

Und der Rest? Schulterzucken. Seit seiner fristlosen Entlassung ist er arbeitslos, wohnt bei den Eltern und wird von diesen unterstützt.

Fehlende Kontrolle

Er hatte einen guten Job in der Liegenschaften-Verwaltung eines Grosskonzerns, war zuständig und arbeitsvertraglich ermächtigt, Büros bei Bedarf einzurichten und die hierfür nötigen Möbel zu beschaffen.

Ebenso war er verantwortlich für die Verwaltung von Wohnungen, welche der Konzern als vorübergehende Bleibe für Angestellte gemietet hat. Beide Aufgaben hatte Marco lukrativ für sich selber wahrgenommen.

Zwischen 2005 und 2009 kaufte er im Namen seines Arbeitgebers in Italien Büromöbel. Die Originalrechnungen hierfür steckte Marco ein. Mit der Montage der Möbel und dem Einrichten der Büros beauftragte er zwei ennet dem Rhein angesiedelte Firmen, von denen eine Marcos Cousin gehörte.

In Zusammenarbeit mit diesen stellte Marco dann fingierte – massiv überhöhte – Rechnungen für Möbel und Arbeiten aus. Diese wurden vom Arbeitgeber jeweils anstandslos, ohne Nachfrage und Kontrolle, beglichen.

Zwischen Juli 2005 und Mai 2008 waren das für Möbel Rechnungen in Höhe von rund 490 000 Franken; zwischen April 2006 und Mai 2009 Rechnungen für Montage und Einrichten in Höhe von knapp 2,5 Millionen Franken.

Mietfreies Wohnen

Ein Teil des Geldes wurde an die Möbelfirma in Italien zur Begleichung der rechtmässigen Rechnung überwiesen.

Den weitaus grösseren Teil aber überwies der Cousin auf Geheiss von Marco an diesen sowie weitere Verwandte: zwischen Februar 2006 und Dezember 2008 insgesamt knapp 469'000 Franken.

Davon ging etwas, wie Marco aussagte, für die Entlöhnung der Transport- und Montagearbeiter drauf. Und der Rest? Schulterzucken. Feststeht: Bei seiner Festnahme im Mai 2011 besass er keinen müden Franken mehr.

Dabei hatte er seinen Arbeitgeber noch weiter geschädigt, indem er sich und mehrere seiner Verwandten mietfrei wohnen liess. Insgesamt entgingen dem Konzern dadurch Mieteinnahmen von rund 83'000 Franken.

Abgekürztes Verfahren

Der Staatsanwalt hatte Marco der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der qualifizierten Geldwäscherei angeklagt. Eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten bedingt, mit dreijähriger Probezeit sowie 2000 Franken Busse forderte der Ankläger.

Da Marco dies ebenso anerkannte wie die Forderung seines ehemaligen Arbeitgebers auf Rückzahlung von 80'000 Franken, konnte der Fall im abgekürzten Verfahren (siehe Box) behandelt werden. Das Gericht erhob nach kurzer Beratung den Antrag des Staatsanwalts zum Urteil.