Laser-Attacke
SBB zeigt die zwei Kinder nach Neuenhofer Laser-Attacke an

In Neuenhof blendeten zwei Kinder am Wochenende einen Lokführer mit einem grünen Laserpointer. Diese Attacke ist kein Einzelfall. Die Bundesbahnen bestätigen, dass gezieltes Blenden von Lokführern im Trend liegt. Die Attacken können gefährlich enden.

Marco Sansoni und Adrian Hunziker
Drucken
Ein 150 Milliwatt starker Laserpointer im Gebrauch

Ein 150 Milliwatt starker Laserpointer im Gebrauch

az/zvg

Der Vorfall geschah am Samstagabend kurz nach dem Eindunkeln. Der Lokführer eines Zugs wird zwischen Wettingen und Neuenhof von einem grünen Laserstrahl geblendet. Er nimmt noch mehrere Jugendliche wahr, von welchen der Strahl ausgeht. Umgehend informiert der Lokführer die Polizei. Diese löst eine Fahndung aus und kann bei einer Bushaltestelle in der Nähe daraufhin einen 13-Jährigen und einen 14-Jährigen anhalten, welche zwei Laserpointer mit sich tragen.

Alle Personen werden angezeigt

Für die SBB ist der Fall vom Samstagabend längst nicht der einzige. «Die Tendenz der Angriffe mit Lasern ist leider steigend», sagt Lea Meyer, Mediensprecherin der SBB. Mittlerweile seien fast wöchentlich Vorfälle zu vermelden.

Die zwei nach der Attacke von Neuenhof sichergestellten Laserpointer

Die zwei nach der Attacke von Neuenhof sichergestellten Laserpointer

Kapo AG

Das bisher aufsehenerregendste Ereignis geschah vor gut drei Wochen im Baselbiet, als ein Extrazug voller Fussballfans mit einem grünen Laser angepeilt wurde. Der Lokführer verlor für kurze Zeit das Augenlicht und sah alles nur noch weiss.

Geräte teilweise illegal

Laserpointer werden in fünf Stärkeklassen unterteilt. Es gilt, dass alle Laser mit weniger als ein Milliwatt Leistung (Klasse I und II) grundsätzlich nicht als gefährlich gelten. Die höheren Klassen (3R, 3B und 4) können schwere Schädigungen hervorrufen.

Rechtlich ist der Privatbesitz von Lasern aller Stärkeklassen erlaubt. Die Klassen I, II und 3R (bis fünf Milliwatt Leistung) dürfen zudem «in Verkehr gesetzt», das heisst gehandelt werden. Der Handel mit Geräten mit über fünf Milliwatt Leistung ist illegal.

Laserpointer werden bevorzugt in Präsentationen eingesetzt. «Ein Gerät mit weniger als einem Milliwatt Leistung reicht aber für diesen Zweck vollkommen aus», erklärt Beat Gerber vom Bundesamt für Gesundheit. Pointer der Klasse 3R würden noch in der Hobbyastronomie eingesetzt. Noch stärkere Leistung in Laserpointern sei aber unnötig und nur gefährlich.

Dieser Vorfall zeigt in aller Deutlichkeit die Gefährlichkeit der Laserpointer auf. Dies sieht auch die SBB so: «Für uns sind dies keine Pointer, sondern Waffen», erklärt Meyer. Entsprechend werden alle derartigen Vorfälle direkt zur Anzeige gebracht. Der Täter muss sich dann wegen Störung des Eisenbahnverkehrs und Gefährdung von Leib und Leben vor Gericht verantworten.

Auch Rega stark betroffen

Neben Lokführern und Autofahrer werden vermehrt auch Helikopterpiloten mit Lasern geblendet. Das bekommt die Rega kräftig zu spüren. «Die Zahl der Angriffe stieg von drei im Jahr 2008 auf bereits 16 in diesem Jahr. Die Häufung der Laser-Blendungen auf Rega-Helikopter stimmt nachdenklich. Während wir Menschenleben retten, gefährden andere uns», echauffiert sich Christian Trottmann, Leiter Information und Medien bei der Rega. «Dieses Jahr gab es speziell in der Romandie und im Tessin Laserattacken. Acht Kantone sind insgesamt betroffen. Im Kanton Aargau fand bisher gegen die Rega keine Attacke statt» so Trottmann.

Legaler Import aus dem Ausland

Woher kommen die Geräte? Eine kurze Suche im Internet zeigt, dass dort starke Laserpointer ohne weiteres günstig erhältlich sind. Einer der Laserpointer, welche auf ricardo.ch angeboten werden, überschreitet die Gefährdungsgrenze um das Tausendfache. Der Verkäufer R. B.* erklärt gegenüber az, dass seine Laserpointer aus Thailand via einen Kumpel zu ihm gelangt seien. «Sie leuchten schon brutal weit», so B.

Der Besitz oder Import solcher Geräte ist in der Schweiz nicht untersagt (siehe Kasten). Ab fünf Milliwatt Leistung ist der Handel aber untersagt. Dass sein Angebot ebenfalls illegal ist, wusste B. nicht. Auf Anfrage erklärte er aber, dass er das Angebot aber umgehend löschen werde.

Laserpointer mit einer Leistung von 1000 Milliwatt auf einer Internetplattform

Laserpointer mit einer Leistung von 1000 Milliwatt auf einer Internetplattform

Screenshot

Sowohl dem betroffenen Lokführer von Neuenhof als auch dem Lokführer des Extrazuges gehe es wieder gut, sagt Lea Meyer. Ersterer hatte Glück, dass er wegschauen konnte und ihn der Strahl nicht direkt traf.

* Name der Redaktion bekannt