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Baden
Weil er an paranoider Schizophrenie leidet, hat das Bezirksgericht Baden einen 29-Jährigen für schuldunfähig erklärt. Er hatte vor einem Jahr in der Migros in Wettingen einem damals 17-jährigen Lehrling mit einem Hammer auf den Hinterkopf geschlagen.
Er habe Glück gehabt, dass er nicht in Ohnmacht gefallen sei, sagt das Opfer nach der Gerichtsverhandlung am Bezirksgericht Baden. «Ich wäre sonst nicht mehr hier».
Kurz vor acht Uhr morgens am 25. Oktober 2014 betritt der Täter den Migros-Supermarkt an der Landstrasse in Wettingen. Er fährt mit der Rolltreppe in den ersten Stock, geht in die Handwerker-Abteilung und nimmt sich einen Schlosserhammer. Damit schlägt er kurz darauf drei Gurkengläser kaputt.
Der Migros-Angestellte, der in unmittelbarer Nähe ist, flüchtet aus Angst und schliesst sich in einem Büro ein. Der Täter folgt ihm, lässt aber von ihm ab, als er den 17-jährigen Lehrling sieht. Dieser will sich im Lagerraum in Sicherheit bringen.
Doch der Täter schlägt ihm mit der Seite des Hammers auf den Hinterkopf und reisst ihn zu Boden. Er verliert den Hammer und drückt seinem Opfer mit blossen Fingern in die Augen. Das Opfer wehrt sich so gut es kann, bis schliesslich weitere Angestellte zu Hilfe eilen und den Täter überwältigen.
Das gerichtspsychiatrische Gutachten, welches die Staatsanwaltschaft Baden angeordnet hat, besagt, dass der damals 28-jährige Mann an paranoider Schizophrenie leidet und deshalb schuldunfähig ist. Deshalb beantragte die Staatsanwaltschaft eine "stationäre therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Anstalt".
Knapp zwei Stunden dauerte die Verhandlung am Mittwochvormittag. Der Beschuldigte wurde von der Kantonspolizei in Handschellen und Fussketten in den Gerichtssaal geführt. Gefährlich sah der heute 29-jährige Türke allerdings nicht aus. Im Gegenteil: Er wirkte eher unbeholfen und schutzbedürftig, fast kindlich.
Dass der Mann schuldunfähig ist, daran zweifelten auch die Richter nicht. Sie beschlossen einstimmig, dass der psychisch Kranke bis auf Weiteres in einer geschlossenen Anstalt therapiert wird.
Dies sei zu seinem eigenen Schutz aber auch zum Schutz der Bevölkerung, sagte der Gerichtspräsident. Denn das psychiatrische Gutachten kam auch zum Schluss, dass das Risiko für Gewalttaten bei einer ambulanten Behandlung zu gross sei.
Das Opfer erhält 4000 Franken Genugtuung.