Der Umbau des Kurtheaters in Baden zieht sich nun schon seit Jahren dahin. Die Verzögerung ist einerseits auf den Denkmalschutz zurückzuführen. Andererseits erwuchs dem Projekt Widerstand von Anwohnern. Wie gehts weiter?
Es gibt Projekte, die kommen einfach nicht vom Fleck: in Aarau das neue Fussballstadion, in Baden das Bäderprojekt mit neuem Bad und Gesundheitshotel – und das Kurtheater.
Das 1939 von Lisbeth Sachs als Sommertheater gebaute Kurtheater ist dringend sanierungsbedürftig, zudem soll es dank eines Ausbaus den heutigen Ansprüchen gerecht werden.
Acht Jahre ist es nun her, seit ein Siegerprojekt auserkoren wurde. Doch seither haben sich nicht nur die Kosten mehr als verdoppelt – 34 Mio. statt 16 Mio. Franken, wobei die Stadt nicht den ganzen Betrag selber berappen muss –, sondern auch der ursprüngliche Zeitplan hat massive Verzögerungen erfahren.
So hätte das neue Kurtheater ursprünglich Ende 2010 eröffnet werden sollen, jetzt rechnet die Theaterstiftung Baden-Wettingen als Bauherrin nicht vor Frühling 2018 mit der Eröffnung – also mehr als sieben Jahre später.
Die Verzögerung ist einerseits auf den Denkmalschutz zurückzuführen, der Vorbehalte gegenüber dem ursprünglichen Siegerprojekt vorbrachte, worauf das ganze Projekt nochmals überarbeitet und angepasst werden musste.
Andererseits erwuchs dem Projekt Widerstand von Anwohnern, kaum war diese Hürde genommen. Nachdem sich Theaterstiftung und Anwohner in einem Vorentscheidverfahren nicht über die strittigen Punkte – allen voran die geplante Höhe der Hinterbühne und die Anfahrt – einigen konnten, war es wenig erstaunlich, das die Anwohner gegen das Baugesuch Einwendungen vorbrachten. Damit nicht genug: Nachdem die Stadt im Mai 2014 die Baubewilligung erteilt hatte, gelangen die Anwohner mit einer Beschwerde an den Kanton.
Ende März hat der Regierungsrat die Beschwerde nun vollumfänglich abgewiesen. Antonia Stutz, Präsidentin der Theaterstiftung, zeigte sich hoch zufrieden über den Entscheid: «Für uns ist das ein Meilenstein, hat uns doch der Regierungsrat auf insgesamt 18 Seiten in allen Punkten recht gegeben.»
Tatsächlich geht der Regierunsrat detailliert auf die von den Beschwerdeführern beanstandeten Punkte ein. Insbesondere bejaht er die Zonenkonformität des geplanten Ausbaus.
Knackpunkt ist die Frage, ob die geplante Hinterbühne mit rund 20 Metern Höhe noch zulässig ist oder nicht – die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) erlaubt eigentlich nur eine Gebäudehöhe von 19 Metern. Der Regierungsrat verneint zwar eine betriebliche Notwendigkeit für eine Gebäudehöhe von 20 Metern. Und doch spricht sich der Regierunsrat gegen eine Verminderung auf 19 Meter aus. Grund: Dadurch könnte die bereits bestehende Höhe des Kurtheaters nicht weitergeführt werden und das «wäre nicht verträglich mit der Ästhetik dieser zumindest teilweise geschützten Baute», begründet der Regierungsrat.
Ein Dorn im Auge ist den Anwohnern auch der durch die geplante Hinterbühne grösser werdende Schattenwurf. Doch auch dafür hat der Regierungsrat kein Gehör. Zwar könne nicht in Abrede gestellt werden, dass sich der Umbau betreffend Besonnung negativ auf die Wohnhäuser der Beschwerdeführer auswirken würde, müssten diese doch in der Tat gewisse Einbussen an Sonnenstrahlung in Kauf nehmen.
Doch laut kantonaler Fachstelle sind diese Auswirkungen unwesentlich. Komme hinzu, dass es heute technische Möglichkeiten zur Regulierung der raumklimatischen Gegebenheiten gebe.
Keine Rolle spiele die Beschattung der näheren Umgebung. Denn: «In dieser Hinsicht erscheinen die Parzellen der Beschwerdeführer privilegiert», so der Regierungsrat. Die Liegenschaften würden an Wald grenzen und befänden sich in einer gering überbauten Wohnzone; Freiräume seien genügend vorhanden.
Auch zur geplanten Erweiterung des Bölsterli-Foyers (goldiger Anbau auf dem Foto) nimmt der Regierungsrat Stellung. Das Problem: Das 1966 erstellte Foyer überragt schon heute die Baulinie. Diese Rechtswidrigkeit werde durch die geplante Vergrösserung des Foyers zwar verstärkt. Da durch den Umbau jedoch keine weiteren Rechtswidrigkeiten entstehen würden und die Erweiterung als angemessen qualifiziert werden könne, sei keine wesentliche Verstärkung der Rechtswidrigkeit ersichtlich, begründet der Regierungsrat sinngemäss.
Grund zur Freude hat die Theaterstiftung bei den zu erstellenden Parkplätzen. Denn die Stiftung ging, gestützt auf die Baubewilligung, davon aus, dass es gemäss BNO 43 Parkplätze brauche. Doch gemäss dem Regierungsrat beträgt diese Zahl laut neuer, soeben in Kraft getretenen BNO nur noch 21. Insgesamt 11 Parkplätze wird die Stiftung auf dem Baugrundstück erstellen können. Für die restlichen 10 Plätze hat die Stiftung die Möglichkeit, diese auf naheliegenden Drittparzellen zu erstellen oder eine einmalige Ersatzabgabe von 81 000 Franke (ursprünglich 136 000 Franken) zu leisten. «Wir sind bereits daran, Lösungen für Besucherparkplätze zu finden», sagt Antonia Stutz.
Die beiden Beschwerdeführer haben den Entscheid aus Aarau ebenfalls erhalten. «Der Entscheid ist ganz klar politisch motiviert», sagt Lieni Fueter. Er habe ihn aber so erwartet. Bis Mitte Mai können die Beschwerdeführer den Entscheid ans kantonale Verwaltungsgericht weiterziehen. Fueter: «Ob wir das tun werden, weiss ich noch nicht. Aber sagen wir es so: Es ist sehr wahrscheinlich.»
Ebenso wahrscheinlich ist dann auch, dass sich die Eröffnung des neuen Kurtheaters um weitere Jahre verzögern wird. Anstatt wie ursprünglich geplant 2010 könnte es erst 2020 so weit sein.