Gemäss einer Patientin waren die Hände des Masseurs während einer Behandlung auf Abwege geraten. Der Fall von sexueller Belästigung endet vor dem Bezirksgericht Baden mit einem «in dubio pro reo»-Freispruch.
Beschuldigt der sexuellen Belästigung sowie der Widerhandlung gegen die Covid-Verordnung vom 1. März 2021, musste Dusko (Namen geändert) sich in Baden vor Gericht verantworten. 49-jährig, gross und stattlich, modische Brille, das graumelierte Haar kurz geschnitten, sass der Mazedonier vor Einzelrichterin Angela Eckert. Dusko ist Masseur mit eigener Praxis.
Gemäss einer seiner Patientinnen waren Duskos Hände während einer Behandlung auf Abwege geraten. Die 26-jährige Sonja hatte bei der Polizei Anzeige erstattet und ausgesagt, der Beschuldigte habe bei ihr unter dem Slip im Schambereich kreisende Massagebewegungen vorgenommen. Währenddessen sei seine andere Hand unter ihren BH geglitten und habe ihre Brust um die Brustwarze herum massiert.
Solches hatte der Masseur strikt in Abrede gestellt. Der Staatsanwalt aber erhob Anklage mit der Forderung, Dusko sei zu einer Busse von 3000 Franken zu verurteilen. Der 49-Jährige ist verheiratet und Vater von – wie er sich ausdrückt – «insgesamt sechs Kindern». Sein monatliches Einkommen betrage zwischen 8000 und 10'000 Franken.
Auch vor Gericht bestritt der 49-Jährige die Vorwürfe vehement und schilderte anschaulich, wie er Sonja behandelt habe. Sie habe über Hüftprobleme geklagt. «Als ich – mit ihrem Einverständnis – vom Bereich Leiste-Hüftknochen aus meine Faust in Richtung Bauch drückte, hat sie laut ‹autsch› gesagt und sonst nichts.» Anschliessend habe sie sich umgedreht und er habe Rücken und Schulterpartie massiert.
«Ich habe sie nie weder unter dem Slip, noch unter dem BH berührt und auch nie den Eindruck gewonnen, dass sie sich unwohl fühlte.» Er arbeite immer mit Handschuhen, Männer und Frauen würden immer die Hosen anbehalten, die Frauen zudem auch den BH und er knete die Patienten und Patientinnen stets über den Kleidern.
Auf die Frage von Richterin Eckert, warum Sonja seiner Meinung nach zur Polizei gegangen war, hatte Dusko keine Antwort ausser, dass es vielleicht irgendwie mit seinem im Drogenumfeld aktiven Sohn zu tun haben könne. «Ich hatte sie zuvor ja noch nie gesehen, aber irgendwie hatte sie für mich etwas von einer Hexe an sich.» Was Covid betrifft, so räumte er ein, zwar eine Maske getragen, diese jedoch immer mal unters Kinn geschoben zu haben.
Der Verteidiger forderte einen Freispruch und 1000 Franken Entschädigung für Duskos Verdienstausfall infolge Einvernahme und Verhandlung. Sein Mandant habe Sonjas Vorwürfe immer bestritten. Es stehe also Aussage gegen Aussage – «Beweise gibt es keine.» Der nächste Patient, der bereits im Vorraum wartete, habe nichts Verdächtiges bemerkt und Sonja habe nach der Behandlung die von Dusko selbst hergestellte Creme gekauft. «Danach ist sie ins Auto des draussen wartenden Vaters gestiegen, ohne auch nur ein Wort über einen Vorfall zu verlieren.» Zudem gebe es weit und breit kein Motiv.
Nach dem vom Anwalt geforderten Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» sprach Angela Eckert Dusko von Schuld und Strafe frei. Wegen der Covid-Widerhandlung wird er mit 300 Franken gebüsst. Dazu gesellen sich ein Viertel der Verfahrenskosten; die restlichen drei Viertel sowie die Kosten des Verteidigers und von Sonjas Anwältin gehen zu Lasten des Staates. Die Forderung einer Entschädigung wird abgewiesen.