Baden
Sie haben acht Jahre um ein Bauprojekt gestritten

Bauherr und Nachbarn am Ziel: An der Rehhalde 1 in Baden darf gebaut werden, aber deutlich kleiner als ursprünglich erwünscht. Acht Jahre lang hatten die Parteien darüber gestritten.

Roman Huber
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Von der Rehhalde her wirkt der zweistöckige Bau weniger wuchtig als von der Hägelerstrasse her. -rr-

Von der Rehhalde her wirkt der zweistöckige Bau weniger wuchtig als von der Hägelerstrasse her. -rr-

Seit 2004 hält ein Bauknatsch die Anwohnerschaft im Gebiet Rehhalde/Hägelerstrasse auf Trab. Entsprechend auf Distanz begegnet man sich im Quartier, denn man kennt sich in erster Linie vom Verhandlungstisch her.

Nun aber ist nach acht Jahren ein Kompromiss und damit ein Ende der Geschichte in Sicht. Am gestrigen Tag, dem letzten der öffentlichen Auflage eines weiteren Baugesuchs für ein neues Projekt von Hans und Gabriela Rohrer, ist keine Einwendung mehr eingegangen.

Allerdings: Das neue Projekt wurde in seiner Ausdehnung angepasst und hat kein Attikageschoss mehr wie zuvor (kleines Bild). Statt fünf sind lediglich noch drei Wohnungen vorgesehen,

Einigermassen quartierverträglich

Weil die Bauherrschaft auf einige Forderungen der einsprechenden Partei eingetreten ist, verzichtet diese auf weiteren Widerstand. Wenn auch das Vorhaben für Einzelne immer noch zu grosse Ausmasse aufweist, hat man beschlossen, keine Sammeleinsprache zu machen. Durch die Reduktion und weil das Projekt den – noch nicht gesetzlich verankerten – Grünflächenanteil erfüllt, ist einer Einwendung die Aussicht auf Erfolg genommen worden.

Aus dem Kreis der beschwerdeführenden Partei, bestehend aus einigen Nachbarn, die sich vor acht Jahren zusammengerauft hatten, äussert sich Fritz Roth auf Anfrage wie folgt: «Unsere Anliegen sind jetzt erfüllt, das Projekt kann als quartierverträglich bezeichnet werden.»

Wegweisend für die Allmend

Das Verfahren rund um dieses Bauprojekt ist aus Sicht der Einwender wegweisend für die Allmend. Dazu Roth: «Weil gleich mehrere Generationenwechsel anstehen, galt es, eine unkontrollierte Verdichtung im Quartier zu verhindern.» Das habe man damit erreicht. «Würde das Quartier auf diese Weise verdichtet, wäre die Infrastruktur, womit Roth insbesondere die Strassen meint, in Kürze überlastet.

Die Bauherrschaft, die lange und hartnäckig an ihrem Projekt festgehalten hatte, musste schmerzhafte Abstriche machen. Nebst der Reduktion des Projektes liefen in diesem mehrjährigen Verfahren zusätzliche Kosten für die Planung und das Rechtsverfahren an.

Das Ganze begann im Jahr 2004. Damals ging eine Voranfrage für das Bauvorhaben an der Rehhalde 1 ein, dem das bestehende Einfamilienhaus weichen sollte. Zu jenem Zeitpunkt tauchten in Baden Vorbehalte gegenüber der verdichteten Bauweise in Einfamilienhausquartieren auf.

Seitens der Baubehörde wurde signalisiert, dass nach dem Wegfall einer Ausnutzungsziffer (Verhältniszahl zwischen Bruttogeschossflächen eines Gebäudes und der Landfläche der Bauparzelle) eine Mindestgrünflächenziffer eingeführt werden soll. Auf diese Weise wollte man erreichen, dass Neubauten in gewachsenen Quartieren nur in verträglichen Dimensionen möglich sind.

Zweimal bis vor Bundesgericht

Die Bewilligung eines ersten Projektes im Jahr 2005 hatten die Beschwerdeführer bis vor Bundesgericht bekämpft – mit Erfolg. Gegen ein erneutes Baugesuch war der Widerstand der Anwohner vor dem Regierungsrat und dem Verwaltungsgericht erfolglos.

Im September 2009 hiess das Bundesgericht erneut eine Beschwerde gut, hob den Baubewilligungsentscheid auf und wies die Angelegenheit an den Stadtrat zurück. Die inzwischen umbesetzte Baukommission lehnte ein weiteres Baugesuch ab. So blieb der Bauherrschaft nur noch der Kompromiss.