Startseite
Aargau
Baden
Der Gemeinderat hat auf den «Blick»-Artikel «Polizei-Skandal in Wettingen» reagiert: Die Berichterstattung des Blicks sei tendenziös und stelle das Polizeikorps der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal zu Unrecht in ein schlechtes Licht.
Der Gemeinderat zeigt sich entrüstet über die Vorwürfe im «Blick»-Artikel, dass es in die Wettingen die Hüter des Gesetzes mit der eigenen Gesetzestreue nicht so genau nehmen würden. Darum hat der Gemeinderat zu den Vorwürfen gleich Stellung genommen.
«Das Rekrutierungsverfahren bei den angesprochenen Polizisten ist absolut korrekt abgelaufen», nimmt der Gemeinderat vorweg.
Einstellung der Polizisten war richtig
Auch wenn gegen die Polizisten Jahre zurückliegende Vorwürfe vorgelegen hätten, sei der Entscheid des Gemeinderates richtig gewesen, die betreffenden Beamten als Polizisten eingestellt zu haben.
«Weder der Gemeinderat noch der Polizeichef haben Zugriff auf das Strafregister-Informationssystem Vostra-Auszüge, selbst dann nicht, wenn ein Einverständnis des Bewerbers vorliegen würde», so die Begründung, die sich auf die Auskunft der Staatsanwaltschaft abstützt.
Ein vollständiger Vostra-Auszug darf laut Staatsanwaltschaft ausschliesslich durch Strafverfolgungs- oder Justizbehörden in Zusammenhang mit einem geführten Strafverfahren eingeholt werden.
Ohne Strafregisterauszug müsse sich gar niemand für eine Polizeianstellung bewerben, schreibt der Gemeinderat.
Zudem würden durch den Polizeichef Referenzauskünfte bei den früheren Vorgesetzten eingeholt, Zeugnisse konsultiert und begutachtet.
«Die vorliegenden Zeugnisse der Vorgängerstellen waren allesamt in Ordnung und auch die Auskünfte liessen keine Zweifel an den Bewerbern offen», so der Gemeinderat.
Einstellungsverfahren sei korrekt gewesen
Die Bewerbungs- und Einstellungsverfahren seien nach dem Stand der Technik und nach den üblichen Gepflogenheiten durchgeführt worden.
«Nach Rückfrage bei der Staatsanwaltschaft gibt dieses Vorgehen nichts zu bemängeln», fügt der Gemeinderat an:
Das Anstellungsverfahren habe keine Zweifel aufkommen lassen an den Kandidaten und damit eine Anstellung nicht infrage gestellt.
Und der Gemeinderat über die bisherige Arbeit der betreffenden Beamten: «Diese Personen haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie gute Polizisten sind.»
Wesentlich sei, dass diese Personen ein sauberes Strafregister ausweisen würden. So hätten auch die Abklärungen bei den Regionalpolizeien nichts Gegenteiliges ergeben.
«Die Polizisten A und B sind gute Polizisten», nimmt der Gemeinderat Bezug auf den «Blick»-Artikel. Ihre früheren, über Jahre zurückliegenden Verfehlungen und Vorwürfe sind im Strafregister nicht mehr ersichtlich.
«Sie geniessen das Vertrauen des Gemeinderates und des gesamten Korps. Sie sind erfolgreiche Polizisten», so der Gemeinderat.
Dieser überprüfe dennoch die grundsätzliche Frage der Vereinbarkeit von gelöschten Vorhalten bei Polizisten aus den früheren Jahren bei der Ausübung der polizeilichen Tätigkeit.
Keinen Moment gezweifelt
«In Abwägung aller dieser Grundlagen (offene Auskünfte der Bewerber, Strafregisterauszüge, Zeugnisse, Leumundsauskünfte) hat die Anstellungsbehörde aufgrund des skizzierten Bewerbungsprozesses keinen Moment an der Anstellung und damit der Eignung der Bewerber für die Ausübung des Polizeiberufes gezweifelt», hält der Gemeinderat fest.