Grosseinsatz
Sieben Stunden war Badens Innenstadt lahmgelegt: Wegen einer Bombendrohung, die keine war

2018 gab es einen Grosseinsatz in Badens Innenstadt. Ein rascher Fahndungserfolg der Polizei hat sich nun als Fehlleistung herausgestellt. Eine Bombendrohung gab es nämlich nicht.

Rosmarie Mehlin
Drucken
Am 1.11.2018 gab es in der Badener Innenstadt einen Grosseinsatz - wegen einer vermeintlichen Bombe. (Archivbild)

Am 1.11.2018 gab es in der Badener Innenstadt einen Grosseinsatz - wegen einer vermeintlichen Bombe. (Archivbild)

Andreas Fahrländer

Es geschah an Allerheiligen 2018: Kurz nach 9 Uhr wurde im Manor ein Bombenalarm ausgelöst. 200 Kunden und gut 70 Mitarbeiter aus dem Warenhaus sowie Dutzende von Wohnhäusern, Geschäften und Lokalen wurden evakuiert. Über sieben Stunden lang war das Zentrum der Badener Innenstadt komplett gesperrt.

Bis 16.30 Uhr hatte die Durchsuchung des Manors keinerlei Hinweis auf gefährliche Gegenstände oder Stoffe ergeben. Am selben Abend teilte die Polizei mit, der Anrufer sei ermittelt und festgenommen worden: Es handle sich um einen 32-jährigen Türken aus der Region. Vor dem Badener Bezirksgericht haben sich Bombendrohung und Fahndungserfolg jetzt wie eine geplatzte Seifenblase in Nichts aufgelöst.

Grosseinsatz für die Polizei in Baden im November 2018: Grund war eine anonyme Bombendrohung.
16 Bilder
Die anonyme Bombendrohung ging am Donnerstag, 1. November 2018, beim Warenhaus Manor in der Innenstadt von Baden ein.
Ab Mittag durchsuchte die Polizei während Stunden mit Sprengstoff-Suchhunden das Warenhaus Manor am Schlossbergplatz. Gefunden wurde nichts.
Der Manor in Baden nach der Bombendrohung.
Der anonyme Anrufer meldete sich um 9.30 Uhr bei Manor in Baden.
Die Polizei war mit einem Grossaufgebot in Baden.
Die Polizei evakuierte aus dem Warenhaus und den umliegenden Gebäuden mehrere hundert Personen und sperrt das Gebiet weiträumig ab.
Mehrere Dutzend Einsatzkräfte von Kantonspolizei, Stadtpolizei Baden, Regionalpolizei Brugg, ein Detachement der Feuerwehr Baden sowie eine Ambulanzbesatzung stehenvor Ort im Einsatz.
Gegen 16 Uhr gab die Polizei den Schlossbergplatz wieder frei.
Der menschenleere Schlossbergplatz in Baden. Kein Mensch auch auf der Dachterrasse des Manor.
Das Manor-Warenhaus in Baden. (Archiv)

Grosseinsatz für die Polizei in Baden im November 2018: Grund war eine anonyme Bombendrohung.

Kapo AG

Vor Einzelrichter Daniel Peyer sass gestern der nun 34-jährige Türke Yusuf (Name geändert), angeklagt der «Schreckung der Bevölkerung»: ein Bär von einem Mann, übergewichtig, mit hellbraunem Haar und kurzem Bart in schwarzer Trainerhose und T-Shirt. Als Zeugin war jene Manor-Mitarbeiterin aufgeboten, die den verhängnisvollen Anruf entgegengenommen hatte.

Mehr zu der vermeintlichen Bombendrohung lesen Sie hier:

Die Frau mit Muttersprache Spanisch spricht gebrochen Deutsch. Der Anrufer habe «eine sehr tiefe Stimme, irgendwie hochdeutsch mit arabischem Akzent geredet. Ich habe nicht so gut verstanden, was er sagte». Er habe immer wieder «so ‹bäng› oder ‹bang›, oder ‹bom› wiederholt». Richtig verstanden habe sie nur das Wort «explodiert». «Da bin ich zum Kundendienst gerannt und von dort wurde die Polizei alarmiert.»

Stimme des Angeklagten nicht wie jene des Anrufers

Sie habe nicht den Eindruck gehabt, der Mann verstelle seine Stimme. Ob, so der Richter, das Wort «Hausverbot» gefallen sei? Das wisse sie nicht, so die Zeugin. Zum Schluss ihrer Befragung fragte sie mit Blick auf Yusuf den Richter, ob sie die Wahrheit sagen dürfe: «Seine Stimme ist nicht die vom Telefon.» Warum nicht? «Nicht so tief», betonte die Zeugin und grummelt veranschaulichend ein paar Worte in eindrücklichem Bass.

Zu Beginn seiner Befragung betonte Yusuf dezidiert: «Ich war das nicht.» Warum hatte er denn zur fraglichen Zeit auf seinem Handy nachweislich zweimal die Nummer von Manor gewählt? «Ich wollte fragen, ob mein Hausverbot aufgehoben sei. Die meinten, das werde in der Zentrale in Basel entschieden.»

Da das Weiterverbinden der Zentrale beim ersten Mal nicht klappte, habe er ein zweites Mal angerufen. Warum er eine Stunde später nacheinander die Telefonnummern von Kantonspolizei, der Stadtpolizei Baden und der Regionalpolizei Wettingen gewählt habe? «Das weiss ich nicht mehr. Nur, dass ich meinen Beistand fragen wollte, wieso ich sparen muss.»

Yusuf war als Achtjähriger in die Schweiz gekommen. Er hat eine Niederlassungsbewilligung, ist ledig und wegen einer psychischen Erkrankung IV-Rentner. Er ist, so ein Gutachten, weder aggressiv noch bestehe eine Fremd- oder Eigengefährdung: Ein gutmütiger Bär, der bei der Polizei und später bei der Staatsanwaltschaft versichert hatte, rein gar nichts mit einer Bombendrohung zu tun gehabt zu haben.

Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Der Staatsanwalt habe es sich sehr einfach gemacht. «Es kann nicht klar gesagt werden, dass es überhaupt eine Bombendrohung gab.» Dies nicht zuletzt, weil Manor die Gespräche nicht aufzeichne. Eindeutig spreche auch die Aussage der Zeugin, es sei nicht Yusufs Stimme gewesen, für die Unschuld seines Mandanten.

«Zudem wäre es sehr dreist, wenn der Anrufer unmittelbar nach einer kurzen telefonischen Bombendrohung ein weiteres Mal mit demselben Handy anruft und diesmal rund zweieinhalb Minuten spricht.»

Diese Ansicht teilte auch Richter Peyer, der Yusuf von Schuld und Strafe freisprach. «Zum einen war laut der Zeugin das Wort Bombe nicht gefallen. Zum andern liegen weder von Manor noch von Swisscom vollständige Listen der Anrufe in der fraglichen Zeit vor.» Peyer kritisierte auch das Protokoll der ersten polizeilichen Einvernahme von Yusuf.

«Die Formulierungen darin können unmöglich wörtlich von Yusuf stammen, weil seine Deutschkenntnisse dazu bei weitem nicht reichen.» Für einen der zwei Tage U-Haft erhält der Freigesprochene 200 Franken. Ob die Manor AG ihre Forderung von rund 77000 Franken auf dem Zivilweg weiterzieht, ist offen.