Im Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Neuenhof und dem Regierungsrat des Kantons Aargau hat Neuenhof einen Sieg errungen. Das Verwaltungsgericht hat den Voranschlag für 2011 als genehmigt erklärt.
Das Verwaltungsgericht wiedersprach der Auffassung des Regierungsrates, der besagte, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde der Gemeinde Neuenhof erstrecke sich gegen die verfügten Auflagen und gegen die eigentliche Budgetgenehmigung. Es ist überdies der Auffassung, dass die Genehmigung des Budgets rechtskräftig ist, obwohl die Gemeinde Neuenhof damit verbundene Auflagen angefochten hat.
Einreichung der Finanzplanung ist «unverhältnismässig»
Auch taxiert das Gericht die vom Regierungsrat verlangte Einreichung einer Investitions- und Finanzplanung über eine zukünftige Zeitspanne von mehr als 5 Jahren als «unverhältnissmässig». Auch wurde die regierungsrätliche Auflage gestrichen, wonach die Finanzplanung nachzuweisen hat, dass innerhalb der Planperiode die Ausgabendeckung einzuhalten und ein allenfalls bestehender Bilanzfehlbetrag bis Ende Planperiode abzutragen sei.
Die Gemeinde Neuenhof schreibt denn auch, dass das Gericht «erkannt habe, dass sonst unzulässig in die Autonomie der Gemeinde eingegriffen werde.» Die Einwohnerversammlung dürfe in ihren strategischen Entscheidungen nicht beeinträchtigt werden.
Auflage bezüglich Ausgabendeckung «etwas kurz gegriffen»
Ebenso urteilte das Gericht, dass die regierungsrätliche Auflage, die Ausgabendeckung unbesehen der konjunkturellen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Entwicklung bis in acht Jahren sicherzustellen, «etwas kurz gegriffen» erscheine. Dies umso mehr, da der Regierungsrat keine Vorschriften über die Neuverschuldung erlassen habe.
Gerichtsentscheid mit Signalwirkung
Die Gemeinde Neuenhof interpretiert den Entscheid diesbezüglich, dass der Spielraum der Gemeinde zur Weiterverfolgung der Strategie «Vorwärts» gesichert wird. Überdies erkennt die Gemeinde im Entscheid ein grundsätzliches Signal, sodass sich die Gemeinden in ihrer Finanzautonomie künftig nicht einschränken lassen müssen.
Die Gemeinde sieht keine Notwendigkeit mehr, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.