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Die Mutter fuhr Ken (†18) zum Treffen im Wald, wo der Tatverdächtige S.N. auf ihn wartete und ihn erschoss. Möglicherweise könnte das für die Mutter ein juristisches Nachspiel haben.
Nicht genug, dass sie ihren Sohn verloren hat. Die Mutter von Ken (†18), dem Opfer des Tötungsdelikts von Fislisbach, könnte selbst ins Visier der Justiz geraten. Das zumindest berichtet der "Blick".
Der Grund: Die Mutter wusste, dass Ken Cannabis verkauft hat. Und dass er zum Treffen mit dem S.N. (17) im Fislisbacher Wald, bevor es gegen 20 Uhr zum tödlichen Schuss kam. Und sie ahnte zumindest, weshalb S. ihren Sohn dort treffen wollte, wie sie selbst erzählt hatte.
«Ken hat S. wohl Gras verkauft, aber das Geld dafür nur selten erhalten», erzählte sie dem "Blick". S. habe ihrem Sohn 1900 Franken geschuldet. Er habe ihren Sohn für die Geldübergabe treffen wollen.
Kens Mutter könnte für den Chauffeurdienst wegen Gehilfenschaft zum Drogenhandel ins Visier der Justiz geraten, so "Blick". Tatsächlich hält Artikel 25 des Schweizer Strafgesetzbuches fest, dass sich strafbar macht, wer zu einem Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich Hilfe leistet.
In diesem Fall wäre das konkret eine Gehilfenschaft zu einem Vergehen oder Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, eben weil sie ihren Sohn zur vermeintlichen Drogengeldübergabe fahren wollte. Allerdings kam es beim verhängnisvollen Treffen bekanntermassen nicht zur Übergabe von Drogengeld. Folglich bleibt fraglich, ob die Mutter dafür tatsächlich belangt werden könnte.