Energie
Solarstrom-Pioniere zur Kasse gebeten

Ab 30 Kilowatt Leistung ist bei Photovoltaikanlagen eine so genannte Lastgangmessung vorgeschrieben. Beim AEW kostet sie 200 Franken. «Zu viel», sagt ein Experte.

Roman Huber
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Wer den Strom von seiner Photovoltaikanlage ab einer Leistung von 30 Kilowatt Peak (maximale Leistung) ins Netz einspeisen will, muss ein Messgerät einrichten, das die Stromlast viertelstündlich misst. Zudem muss man per Telefon- oder Natelleitung sicherstellen, dass die gesammelten Messwerte einmal täglich auf eine Datenbank übermittelt werden.

Die AEW Energie AG verlangt für diese Lastgangmessung monatlich 200 Franken, hinzu kommt das Abonnement für Telefon oder Natel im Betrage von weiteren 25 Franken. «Zu viel», sagt Guido Erni, Photovoltaik-Spezialist. «Dadurch erhöhen sich bei einer Anlage von gerade mal 30 Kilowatt Peak die Gestehungskosten des Solarstroms pro Kilowattstunde um rund 10 Rappen», sagt Erni.

Zum Vergleich: Eine solche Anlage beansprucht die Dachfläche von drei Einfamilienhäusern und produziert Solarstrom zu Kosten von weniger als 40 Rappen pro Kilowattstunde. In den Leistungsbereich mittlerer Grösse (30–100 kWp) gehören sehr viele Solarstromanlagen auf Industrie- und Landwirtschaftsbauten. Damit werden diese aus Sicht von Guido Erni gegenüber kleineren und grossen Anlagen diskriminiert. Zudem werde sogar die Realisierbarkeit solcher Anlagen infrage gestellt, auch wenn der Strom zu KEV-Konditionen (kostendeckende Einspeisevergütung) ins Netz eingespeist werden könne.

Mehr als ein Viertel teurer

So erhöht die Lastgangmessung die Produktionskosten um mehr als einen Viertel. «Bei den weiterhin schnell sinkenden Kosten für Solarstrom wird dieser Anteil noch grösser», fügt Erni an. Und er rechnet weiter: «Je nach Grösse der Anlage wird Solarstrom allein durch die Lastgangmessung um mehr als das Zweifache der Gestehungskosten von Atom- und Kohlestrom verteuert. Das darf und kann doch nicht sein.»

Die Kosten für Lastgangmessung werden je nach Netzgebiet unterschiedlich verrechnet. Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich erlässt sie bei der lokalen Solarstrombörse und verrechnet 75 Franken, wenn KEV beansprucht wird. Die Elektrizitätsgenossenschaft Siggenthal (EGS) verlangt 108 Franken für die Lastgangmessung. Laut EGS-Chef Thomas Hitz würden damit nur die für die EGS anfallenden Kosten gedeckt. Die Einspeisung von Solarstrom sei äusserst komplex und noch mit weitern Kostenpunkten verbunden.

Hubert Zimmermann, Leiter Geschäftsbereich Vertrieb bei der AEW Energie AG und Mitglied der Geschäftsleitung, ist sich des Problems bewusst. «Die Vorschrift, die Grenze für die Lastgangmessung gemäss Stromversorgungsverordnung bei 30 Kilowatt Peak anzusetzen, ist nicht glücklich; ursprünglich wurde auch ein Wert von 100 diskutiert.» Man versuche aber, mit den Solarstromproduzenten gesetzeskonforme, gute Lösungen zu finden.