Ein Hundebesitzer und ein Fussgänger müssen einen Streit um einen angeblichen Hundebiss vor Gericht klären.
Es war ein Samstagnachmittag im Mai letzten Jahres: Strammen Schrittes war Herr M. auf einem Spazierweg unterwegs, als ihm Herr X. mit seinen drei Hunden – zwei Minis und einem mittelgrossen Mischling – entgegenkam. Einer der «Bodensuris» pflanzte sich unvermittelt vor Herrn M. auf und kläffte diesen lauthals an. Derart belästigt stampfte Herr M. kräftig auf den Boden, worauf das eine Hündchen zurückwich, sich nunmehr aber der grössere Mischling – wohl aus Beschützerinstinkt dem kleinen Hund gegenüber – Herrn M. näherte. Dieser trat aus Angst, gebissen zu werden, mehrfach gegen den Hund, ohne diesen allerdings tatsächlich zu berühren und rief Herrn X. zu, er solle doch seine Vierbeiner zurückpfeifen und an die Leine nehmen.
Als Herr X. nichts dergleichen tat, zückte Herr M. sein Handy, um die Szene abzulichten. Darüber wurde Herr X. stocksauer und er versuchte, dem Kontrahenten das Handy aus der Hand zu schlagen. Es kam zu einem Gerangel zwischen den beiden Zweibeinern. Herr X. war bezüglich Handy vollumfänglich erfolgreich, sein grösserer Hund betreffend der Po-Backe von Herrn M. zumindest teilweise: Der Hund biss zu, erwischte allerdings mehr Hose als Haut.
«Ein paar Tage hatte ich beim Sitzen leichte Schmerzen», sagte Herr M. als Auskunftsperson vor Gericht. Herr X. nämlich hatte gegen den Strafbefehl wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz Einsprache erhoben. Einzelrichter Bruno Meyer bemühte sich mittels Mediation sehr, den bis dato tadellos beleumundeten Herrn X. zumindest vor einem Eintrag ins Strafregister zu bewahren: «Wenn Sie beide sich hier und jetzt vernünftig einigen, könnte eventuell von einer bedingten Geldstrafe abgesehen werden», appellierte der Richter an die Streithähne.
Herr M. monierte, dass Herr X. nicht einmal auch nur versucht habe, die Hunde an die Leine zu nehmen, sich auch bis dato nie entschuldigt habe und sich dazu weigere, ihm die 320 Franken für die Handy-Reparatur plus eine kleine Entschädigung für erlittenes Ungemach – total 500 Franken – zu zahlen. Herr X. seinerseits hielt fest, dass er Herrn M. keineswegs, wie dieser behaupte, provoziert habe, und dass der ihn überdies mit der Handyrechnung über den Tisch ziehen wolle. Tatsächlich waren die Daten auf der Rechnung der Swisscom offenbar irritierend gewesen, «was inzwischen aber geklärt ist», so der Richter.
Nach einer Pause, in der die beiden Herren in sich gehen konnten, erwies sich Bruno Meyers Mediation als geglückt: Herr X. entschuldigte sich und anerkannte die Zivilforderung. Der Gerichtsschreiber schrieb eine Vereinbarung, welche die beiden unterzeichnet haben. Eine Busse wegen Verstosses gegen das Hundegesetz, die Verfahrens- und Gerichtskosten sowie die 500 Franken Schadenersatz muss Herr X. zwar zahlen, doch um den Tolggen in seinem Leumund-Reinheft kommt er immerhin herum.